Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW
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Die Kulturbehörde stellte Künstlerhäusern und Kunstorten im Jahre 2005 rund<br />
140.000 EUR zur Verfügung (2004: rund 130.000 EUR; 2003: rund 91.000 EUR).<br />
In Hamburg gibt es zwischen 30 und 40 Künstlerhäuser und nicht kommerzielle<br />
Kunstorte sowie 194 strukturell geförderte Ateliers. Die KUNSTHAUS HAMBURG<br />
GMBH und der KUNSTVEREIN IN HAMBURG erhielten eine institutionelle Förderung<br />
von zusammen rund 840.000 EUR. Überregionale Kultureinrichtungen, wie<br />
beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, fördert Hamburg im<br />
Rahmen von länderübergreifenden Vereinbarungen (2004: 665.000).<br />
Die Kulturbehörde Hamburg vergibt im Jahre <strong>2006</strong> 10 Arbeitsstipendien (2005:<br />
10; 2004: 7; 2003: 7) sowie überregionale Gaststipendien für Bildende Kunst.<br />
Die Gastatelierstipendien auf der Fleetinsel ermöglichen auswärtigen Künstlern<br />
ein künstlerisches Wirken in Hamburg. Dafür stellte die Kulturbehörde im Jahre<br />
2005 rund 12.000 EUR zur Verfügung (2004: rund 9.000 EUR; 2003: rund 10.000<br />
EUR). 171 27 Einzelpersonen und Gruppen erhielten in 2005 eine individuelle För -<br />
derung im Gesamtwert von rund 53.000 EUR (2004: rund 83.000 EUR; 2003:<br />
rund 81.000 EUR).<br />
Ein Vorbild für eine überbehördliche Kooperation sind beispielsweise die zweijährigen<br />
Atelierstipendien für professionell arbeitende Künstler mit Wohnsitz in Hamburg.<br />
Diese vergeben die Kulturbehörde und die Behörde für Bildung und Sport<br />
gemeinsam mit der Gesamtschule Mümmelmannsberg und dem Verein ATELIERS<br />
FÜR DIE KUNST – im Jahre <strong>2006</strong> bereits zum vierten Mal. Die Stipendiaten erhalten<br />
einerseits neben einem Materialkostenzuschuss einen Arbeitsraum im Schul- und<br />
Bildungszentrum Mümmelmannsberg. Zu den Stipendienbedingungen gehört<br />
auch, Schülergruppen und Lehrenden Einblick in die künstlerischen Arbeitsweisen<br />
zu gewähren und Ausstellungen zu organisieren.<br />
Kunst im Öffentlichen Raum<br />
Das Programm KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM wurde 1981 als Nachfolgepro -<br />
gramm für KUNST AM BAU eingerichtet. In den Jahren 2003 bis <strong>2006</strong> wurden<br />
dafür je 250.000 EUR im Haushalt angesetzt 172 .<br />
Der Anspruch des <strong>Hamburger</strong> Programms KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM ist es,<br />
qualitativ hochwertige Kunstwerke und Kunstprojekte in der Stadt zu realisieren.<br />
Es können sich neben <strong>Hamburger</strong> Bezirken auch <strong>Hamburger</strong> Künstler und inter -<br />
nationale und überregionale Kunstschaffende um eine entsprechende Förderung<br />
bewerben. Als wesentliches Merkmal des Programms gilt die Kontext- und Ortsbezogenheit<br />
der Projekte. Mit ihnen soll der städtische Freiraum insgesamt<br />
verbessert, die urbane Identität Hamburgs stärker ausgeprägt und die Individualität<br />
der Bezirke gestützt werden. Insgesamt geht die Entwicklung zunehmend<br />
in Richtung einer Förderung temporärer Projekte.<br />
171_ Für die Arbeitsstipendien hat eine 14-köpfi ge Fachjury aus insgesamt 216<br />
Bewerbungen 10 junge <strong>Hamburger</strong> Künstler ausgewählt, die für ein Jahr ein<br />
mit monatlich 820 eur dotiertes Stipendium erhalten. Am Ende des Stipendienjahres<br />
werden ihre Arbeiten in einer Abschlussausstellung präsentiert, zu der<br />
auch ein Katalog erscheint.<br />
172_ Eine Kunstkommission entscheidet über die Mittelvergabe. Sie besteht aus 18<br />
ständigen und 18 stellvertretenden Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:<br />
ein/e Vertreter/in der Kulturbehörde (zugleich Vorsitz), ein/e Vertreter/in der Behörde<br />
für Stadtentwicklung und Umwelt, drei Vertreter/innen der Bildenden Kunst, drei<br />
Architektinnen und Architekten, drei kunstverständige Bürgerinnen und Bürger sowie<br />
je ein/e kunstverständige/r Vertreter/in aus jedem Bezirk.<br />
4. DIE KULTURWIRTSCHAFTLICHEN TEILMÄRKTE / TEILMARKT BILDENDE KUNST