18.07.2013 Aufrufe

Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

58<br />

Die Kulturbehörde stellte Künstlerhäusern und Kunstorten im Jahre 2005 rund<br />

140.000 EUR zur Verfügung (2004: rund 130.000 EUR; 2003: rund 91.000 EUR).<br />

In Hamburg gibt es zwischen 30 und 40 Künstlerhäuser und nicht kommerzielle<br />

Kunstorte sowie 194 strukturell geförderte Ateliers. Die KUNSTHAUS HAMBURG<br />

GMBH und der KUNSTVEREIN IN HAMBURG erhielten eine institutionelle Förderung<br />

von zusammen rund 840.000 EUR. Überregionale Kultureinrichtungen, wie<br />

beispielsweise die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, fördert Hamburg im<br />

Rahmen von länderübergreifenden Vereinbarungen (2004: 665.000).<br />

Die Kulturbehörde Hamburg vergibt im Jahre <strong>2006</strong> 10 Arbeitsstipendien (2005:<br />

10; 2004: 7; 2003: 7) sowie überregionale Gaststipendien für Bildende Kunst.<br />

Die Gastatelierstipendien auf der Fleetinsel ermöglichen auswärtigen Künstlern<br />

ein künstlerisches Wirken in Hamburg. Dafür stellte die Kulturbehörde im Jahre<br />

2005 rund 12.000 EUR zur Verfügung (2004: rund 9.000 EUR; 2003: rund 10.000<br />

EUR). 171 27 Einzelpersonen und Gruppen erhielten in 2005 eine individuelle För -<br />

derung im Gesamtwert von rund 53.000 EUR (2004: rund 83.000 EUR; 2003:<br />

rund 81.000 EUR).<br />

Ein Vorbild für eine überbehördliche Kooperation sind beispielsweise die zweijährigen<br />

Atelierstipendien für professionell arbeitende Künstler mit Wohnsitz in Hamburg.<br />

Diese vergeben die Kulturbehörde und die Behörde für Bildung und Sport<br />

gemeinsam mit der Gesamtschule Mümmelmannsberg und dem Verein ATELIERS<br />

FÜR DIE KUNST – im Jahre <strong>2006</strong> bereits zum vierten Mal. Die Stipendiaten erhalten<br />

einerseits neben einem Materialkostenzuschuss einen Arbeitsraum im Schul- und<br />

Bildungszentrum Mümmelmannsberg. Zu den Stipendienbedingungen gehört<br />

auch, Schülergruppen und Lehrenden Einblick in die künstlerischen Arbeitsweisen<br />

zu gewähren und Ausstellungen zu organisieren.<br />

Kunst im Öffentlichen Raum<br />

Das Programm KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM wurde 1981 als Nachfolgepro -<br />

gramm für KUNST AM BAU eingerichtet. In den Jahren 2003 bis <strong>2006</strong> wurden<br />

dafür je 250.000 EUR im Haushalt angesetzt 172 .<br />

Der Anspruch des <strong>Hamburger</strong> Programms KUNST IM ÖFFENTLICHEN RAUM ist es,<br />

qualitativ hochwertige Kunstwerke und Kunstprojekte in der Stadt zu realisieren.<br />

Es können sich neben <strong>Hamburger</strong> Bezirken auch <strong>Hamburger</strong> Künstler und inter -<br />

nationale und überregionale Kunstschaffende um eine entsprechende Förderung<br />

bewerben. Als wesentliches Merkmal des Programms gilt die Kontext- und Ortsbezogenheit<br />

der Projekte. Mit ihnen soll der städtische Freiraum insgesamt<br />

verbessert, die urbane Identität Hamburgs stärker ausgeprägt und die Individualität<br />

der Bezirke gestützt werden. Insgesamt geht die Entwicklung zunehmend<br />

in Richtung einer Förderung temporärer Projekte.<br />

171_ Für die Arbeitsstipendien hat eine 14-köpfi ge Fachjury aus insgesamt 216<br />

Bewerbungen 10 junge <strong>Hamburger</strong> Künstler ausgewählt, die für ein Jahr ein<br />

mit monatlich 820 eur dotiertes Stipendium erhalten. Am Ende des Stipendienjahres<br />

werden ihre Arbeiten in einer Abschlussausstellung präsentiert, zu der<br />

auch ein Katalog erscheint.<br />

172_ Eine Kunstkommission entscheidet über die Mittelvergabe. Sie besteht aus 18<br />

ständigen und 18 stellvertretenden Mitgliedern und setzt sich wie folgt zusammen:<br />

ein/e Vertreter/in der Kulturbehörde (zugleich Vorsitz), ein/e Vertreter/in der Behörde<br />

für Stadtentwicklung und Umwelt, drei Vertreter/innen der Bildenden Kunst, drei<br />

Architektinnen und Architekten, drei kunstverständige Bürgerinnen und Bürger sowie<br />

je ein/e kunstverständige/r Vertreter/in aus jedem Bezirk.<br />

4. DIE KULTURWIRTSCHAFTLICHEN TEILMÄRKTE / TEILMARKT BILDENDE KUNST

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!