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Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

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76<br />

Wertschöpfungs-Beitrag 1 p<br />

244_ Ergänzende Datenquellen zu den amtlichen Stellen: Handels- und Handwerkskammer<br />

sowie Verbände und Organisationen (z.B.: Deutsches Nationalkomitee für<br />

Denkmalschutz)<br />

245_ Die amtlichen Daten dokumentierten die Größen ordnung sämtlicher Bestandteile<br />

des Teilmarktes. Vertiefend werden einige Wertschöpfungs-Beiträge vorgestellt. Die<br />

Wertschöpfungskette eines Teilmarktes bildet die Entwicklung der kulturwirtschaftlichen<br />

Leistungen zwischen Ausbildung und Endverbraucher ab. Die Angaben weisen<br />

zum Teil erhebliche Unter schiede zu den amtlichen Daten auf. Diese Unterschiede<br />

zeigen auf, wie schwierig eine objektive Beschreibung der kulturwirtschaftlichen<br />

Wirtschaftsbereiche ist.<br />

4.5.3 / AUSGEWÄHLTE BEITRÄGE ZUR<br />

WERTSCHÖPFUNGSKETTE 244<br />

Die Angaben stammen vielfach von Branchen diensten. 245<br />

Die ausgewählten Wertschöpfungs-Beiträge dieses Teilmarktes sind:<br />

p 1 Denkmalschutz, p 2 Einrichtungen zur Bewahrung des Gedenkens<br />

und von künstlerischen Leistungen, p 3 Besucher.<br />

Denkmalschutz<br />

Neben der quantitativen Einordnung von Dimension und Wirkung des Denkmalschutzes<br />

ist auch die qualitative Wirkung höchst relevant. Denn Denkmale tragen<br />

zur Lebensqualität der Stadt bei. Denk malinvestitionen dienen also der Aufrechterhaltung<br />

der Attraktivität Hamburgs. Die Speicherstadt, die Kontorhäuser, die<br />

Siedlungsbauten der 20er und 30er Jahre des vergangenen Jahrhunderts, die<br />

gründerzeitlichen Stadterweiterungs quartiere, die Villengegenden und Parks der<br />

Elbvororte, die ländlichen Siedlungs strukturen und -objekte sowie die kulturlandschaftlichen<br />

Maßnahmen in den Vier- und Marschlanden – das alles sind Beispiele<br />

für touristische Ziele des Denk malschutzes in Hamburg. Hinzu kommen zahlreiche<br />

Konversionsprojekte im Bereich der Industrie-, Gewerbe- und Technikdenkmale,<br />

wie beispielsweise der Harburger Binnenhafen, das Gastwerk Altona oder<br />

die Hafenschuppen der sogenannten „50er Strecke“, die eine nachhaltige<br />

Fortexistenz der aus der ur sprünglichen Nutzung genommenen historischer<br />

Bauten garantieren und zum hamburg-typischen Denkmalprofi l beitragen.<br />

In Hamburg sind rund 4.800 Einzeldenkmale und Ensembles in einem öffentlichen<br />

Verzeichnis „erkannter Denkmale“ verzeichnet. 246 Von diesen sind gegenwärtig<br />

rund 1.550 denkmalgeschützt und in die Denkmalliste eingetragen.<br />

Im Vergleich dazu verzeichnet beispielsweise Berlin rund 8.000 geschützte<br />

Baudenkmale und Denkmalbereiche. 247<br />

Der Denkmalschutz wirkt wie kaum ein anderer kulturwirtschaftlicher Teilbereich<br />

in andere Wirtschaftsbereiche Hamburgs hinein. Durch direkte Zuwendungen<br />

bzw. durch indirekte Förderung, beispielsweise in Form von Steuererleichterungen,<br />

werden Investitionen in Millionen-Höhe ausgelöst, um historische<br />

Bauten und Strukturen zu erhalten. Berechnungen der Kulturbehörde zufolge<br />

werden jährlich 80 bis 100 Mio. EUR direkt oder indirekt geförderte Investitionen<br />

im Bereich der denkmalwürdigen bzw. denkmalgeschützten Bauten getätigt.<br />

Diese Investitionen lösen bei den Unternehmen, an die entsprechende Aufträge<br />

vergeben werden, erhebliche Beschäftigungseffekte aus. Der Denkmalschutz<br />

hat somit eine unmittelbare und nachhaltige Bedeutung beispielsweise für die<br />

Bauwirtschaft und die ihr angegliederten Gewerke.<br />

246_ Das Denkmalschutzamt der Freien und Hansestadt Hamburg hat<br />

in den vergangenen Jahren ein das gesamte Stadtgebiet umfassendes<br />

Verzeichnis aller Kulturdenkmale erarbeitet. Aufgrund einer Ergänzung<br />

des Hamburgischen Denkmalschutzgesetzes, die im April <strong>2006</strong> in Kraft<br />

trat, ergibt sich nunmehr für die Eigentümer bzw. sonstigen Verfügungsberechtigten<br />

von Objekten, die in dem Gesamtverzeichnis enthalten sind,<br />

nach § 7 a Abs. 1 für alle geplanten baulichen Eingriffe bzw. Veränderungen<br />

eine Anzeigepfl icht gegenüber dem Denkmalschutzamt.<br />

247_ Berlin kennt allerdings aufgrund des dortigen ipsa-lege-Denkmalschutzes<br />

keine Unterscheidung zwischen erkannten und geschützten<br />

Denkmalen.<br />

4. DIE KULTURWIRTSCHAFTLICHEN TEILMÄRKTE / TEILMARKT KULTURELLES ERBE

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