Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW
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Für die Kulturwirtschaft in Hamburg gilt als Bestimmungsgrundlage die allgemeine<br />
Wirtschaftszweig-Systematik „WZ 2003“. 26 Allerdings gibt es keine spezifi zierte<br />
und allgemein verbindliche Klassifi zierung für Kulturwirtschaft. 27 Somit ist es<br />
erforderlich, aus der Gesamtheit aller Wirtschaftszweige die kulturwirtschaftlich<br />
relevanten Codie rung en zu identifi zieren und den Teilmärkten zuzuordnen. 28<br />
Ausgehend von den „WZ-Codes“ lassen sich nun die Datenquellen befragen.<br />
Dabei stellt sich allerdings heraus, dass den Daten häufi g sehr unterschiedliche<br />
Gesamtheiten zugrunde liegen. Zur Bestimmung der Hamburgischen Kulturwirtschaft<br />
wurden zweierlei Dateninformationen berücksichtigt: Die amtlichen<br />
Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bundesagentur<br />
für Arbeit und der Fachbehörden sowie die Angaben aus den Branchen, 29 die<br />
ihrerseits durch Expertengespräche ergänzt wurden. 30<br />
Die aktuell verfügbaren amtlichen Daten sind zwar häufi g veraltet – die Angaben<br />
zu Unternehmens-Anzahl, Umsatzvolumen 31 und Beschäftigten-Stand 32 liegen<br />
vergleichbar nur bis zum Jahr 2003 vor – doch bilden sie eine verlässliche Ausg<br />
angsbasis, an der sich auch andere Bundesländer und Regionen orientieren<br />
können. Diese Daten sind fortschreibungsfähig, Branchenangaben sind dagegen<br />
zwar aktuelleren Datums, doch treffen sie Angaben und Aussagen, deren Zu -<br />
sammenstellung häufi g nicht exakt nachvollziehbar ist.<br />
29 _ Darunter alle branchengebundenen Organisationen, wie beispielsweise Deutscher<br />
Musikverleger-Verband, Handelskammer, Handwerkskammer, Deutscher Kulturrat,<br />
Deutscher Bühnenverein, Deutscher Musikrat, Bundesverband Bildender Künstler,<br />
Architektenkammer und weitere künstlerische Verbände<br />
30 _ Das Verzeichnis der Gesprächspartner befi ndet sich im Anhang.<br />
31 _In der Umsatzsteuer-Statistik erfasst werden nur Einrichtungen, die eine<br />
Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Sie berücksichtigt zudem nur Einrichtungen,<br />
deren Mindestumsatz über 16.617 eur liegt. Außerdem werden Daten<br />
jeweils nur am Hauptsitz des Unternehmens erfasst, nicht am Filial-Ort.<br />
32 _Auskunft über den Beschäftigten-Stand geben die Beschäftigtenstatistik der<br />
Bundesagentur für Arbeit und die Datensammlung über selbständige Künstlerinnen<br />
und Künstler der Künstlersozialkassen, wobei letztere nach Einschätzung des<br />
Arbeitskreises Kulturstatistik höchstens 80 % der tatsächlich Erwerbstätigen erfassen.<br />
21<br />
„Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätig -<br />
keit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig<br />
zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es<br />
unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird<br />
oder nicht. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalter ihres<br />
Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).<br />
Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch<br />
die „geringfügig Beschäftigten“ voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere<br />
Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die<br />
Ermittlung des tatsächlichen Arbeits -volumens aller Beschäftigungsgruppen noch<br />
präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft“<br />
(Quelle: Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder).