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Hamburger Kulturwirtschaftsbericht 2006 - Creative.NRW

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Für die Kulturwirtschaft in Hamburg gilt als Bestimmungsgrundlage die allgemeine<br />

Wirtschaftszweig-Systematik „WZ 2003“. 26 Allerdings gibt es keine spezifi zierte<br />

und allgemein verbindliche Klassifi zierung für Kulturwirtschaft. 27 Somit ist es<br />

erforderlich, aus der Gesamtheit aller Wirtschaftszweige die kulturwirtschaftlich<br />

relevanten Codie rung en zu identifi zieren und den Teilmärkten zuzuordnen. 28<br />

Ausgehend von den „WZ-Codes“ lassen sich nun die Datenquellen befragen.<br />

Dabei stellt sich allerdings heraus, dass den Daten häufi g sehr unterschiedliche<br />

Gesamtheiten zugrunde liegen. Zur Bestimmung der Hamburgischen Kulturwirtschaft<br />

wurden zweierlei Dateninformationen berücksichtigt: Die amtlichen<br />

Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, der Bundesagentur<br />

für Arbeit und der Fachbehörden sowie die Angaben aus den Branchen, 29 die<br />

ihrerseits durch Expertengespräche ergänzt wurden. 30<br />

Die aktuell verfügbaren amtlichen Daten sind zwar häufi g veraltet – die Angaben<br />

zu Unternehmens-Anzahl, Umsatzvolumen 31 und Beschäftigten-Stand 32 liegen<br />

vergleichbar nur bis zum Jahr 2003 vor – doch bilden sie eine verlässliche Ausg<br />

angsbasis, an der sich auch andere Bundesländer und Regionen orientieren<br />

können. Diese Daten sind fortschreibungsfähig, Branchenangaben sind dagegen<br />

zwar aktuelleren Datums, doch treffen sie Angaben und Aussagen, deren Zu -<br />

sammenstellung häufi g nicht exakt nachvollziehbar ist.<br />

29 _ Darunter alle branchengebundenen Organisationen, wie beispielsweise Deutscher<br />

Musikverleger-Verband, Handelskammer, Handwerkskammer, Deutscher Kulturrat,<br />

Deutscher Bühnenverein, Deutscher Musikrat, Bundesverband Bildender Künstler,<br />

Architektenkammer und weitere künstlerische Verbände<br />

30 _ Das Verzeichnis der Gesprächspartner befi ndet sich im Anhang.<br />

31 _In der Umsatzsteuer-Statistik erfasst werden nur Einrichtungen, die eine<br />

Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Sie berücksichtigt zudem nur Einrichtungen,<br />

deren Mindestumsatz über 16.617 eur liegt. Außerdem werden Daten<br />

jeweils nur am Hauptsitz des Unternehmens erfasst, nicht am Filial-Ort.<br />

32 _Auskunft über den Beschäftigten-Stand geben die Beschäftigtenstatistik der<br />

Bundesagentur für Arbeit und die Datensammlung über selbständige Künstlerinnen<br />

und Künstler der Künstlersozialkassen, wobei letztere nach Einschätzung des<br />

Arbeitskreises Kulturstatistik höchstens 80 % der tatsächlich Erwerbstätigen erfassen.<br />

21<br />

„Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätig -<br />

keit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig<br />

zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es<br />

unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird<br />

oder nicht. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalter ihres<br />

Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere).<br />

Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch<br />

die „geringfügig Beschäftigten“ voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere<br />

Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen ermöglicht die<br />

Ermittlung des tatsächlichen Arbeits -volumens aller Beschäftigungsgruppen noch<br />

präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft“<br />

(Quelle: Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder).

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