2011 Diplomarbeit_Wawra.pdf - ÖIN
2011 Diplomarbeit_Wawra.pdf - ÖIN
2011 Diplomarbeit_Wawra.pdf - ÖIN
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Funktionen besonders gut erfüllen können. Selbst Medien wie die Zeitung, die hauptsächlich einem<br />
Zweck, nämlich der Information, zu dienen scheinen, werden auch zur Unterhaltung genutzt. Das<br />
Fernsehen dient zur Unterhaltung, zur Information, eignet sich zum Vertreiben von Langeweile,<br />
bedient Eskapismus-Motive 38 und ist auch ein Beispiel für einen habitualisierten Medienkonsum, für<br />
den die Inhalte erst an zweiter Stelle bedeutsam werden 39 (vgl. Vollbrecht 2002, 2). Der<br />
Medienumgang der Jugendlichen ist sowohl themenzentriert als auch „flanierend“. Das heißt, dass<br />
einerseits eine bewusste Auswahl getroffen wird, andererseits jedoch auch das Programm abgesucht<br />
wird, bis man an einem interessanten Angebot hängen bleibt. Darüber hinaus zeigt sich auch, dass<br />
sich der Medienumgang und die Mediennutzung in der Jugendzeit ständig verändern und<br />
zunehmend eine kritische Distanz gegenüber Medien aufgebaut wird. Beispielsweise spielt das<br />
Fernsehen für die 13-14jährigen noch eine große Rolle, während mit 15 oder 16 Jahren ein<br />
Sättigungseffekt eintritt. Aus den 13-14jährigen Vielsehern werden 15-16jährige Normalseher (vgl.<br />
Vollbrecht 2002, 3). Hinzu kommt, dass in diesem Alter das Pflegen von Freundschaftsbeziehungen<br />
und Peerkontakten wichtiger wird, mehr Zeit aufgewendet wird für schulische oder andere<br />
Verpflichtungen und auch andere Medien (Kino, Computer, Musikmedien etc.) an Bedeutung<br />
gewinnen. Davon unabhängig bleiben viele ihren früheren Lieblingsfilmen und ihrer Lieblingsmusik<br />
treu. Das frühe Jugendalter ist also durchaus geschmacksprägend.<br />
Jugendliche zeigen in puncto Medien eine höhere Nutzungskompetenz als ihre Eltern. Nur sehr<br />
wenige Jugendliche, vor allem aus sozial benachteiligten Familien, weisen eine geringe<br />
Nutzungskompetenz auf (vgl. Ferchhoff 1997, 76 zit. nach Hurrelmann 2007, 141; vgl. Shell<br />
Jugendstudie 2006, 83). Die meisten erschließen sich den Markt der (neuen) Medien ohne<br />
Unterstützung der Eltern. Im Gegenteil, sie geben ihre Kenntnisse eher an die Eltern weiter und<br />
erobern sich damit eine Vorreiterrolle in diesem wichtigen Segment des täglichen Verhaltens 40 . Dies<br />
ist charakteristisch für gegenwärtige Jugendliche, die von klein auf mit neuen digitalen Medien<br />
aufgewachsen sind, und auch als Digital Natives bezeichnet werden.<br />
38<br />
Als Eskapismus, Realitätsflucht oder Wirklichkeitsflucht bezeichnet man die Flucht aus oder vor der realen<br />
Welt und das Meiden derselben mit all ihren Anforderungen zugunsten einer Scheinwirklichkeit (vgl. Duden<br />
Fremdwörterbuch 2007, Bd. 5, 289).<br />
39<br />
Wenn zum Beispiel regelmäßig nach dem Abendessen der Fernseher eingeschaltet wird nach dem Motto:<br />
„Schauen wir mal, was kommt“.<br />
40<br />
Die Mehrzahl der Eltern enthält sich einer bewussten „Medienerziehung“ der Jugendlichen. Ihnen ist es eher<br />
gleichgültig, wie intensiv die Jugendlichen mit den Medien umgehen oder mit welchen Medien sie hantieren.<br />
Bzgl. der Medienerziehung gibt es Unterschiede was die Bildung der Eltern betrifft. Höher gebildete Eltern<br />
fördern noch am ehesten ein auswählendes Medienverhalten ihrer Kinder, Eltern aus den unteren<br />
Bildungsschichten pflegen hingegen selbst einen eher passiv-konsumierenden Stil der Mediennutzung, den sie<br />
an ihre Kinder weitergeben. Weiterführend siehe Hurrelmann 2007, 141ff; Shell Jugendstudie 2006, 83.<br />
Auch in Vollbrecht 2002 wird aufgezeigt wie handlungsleitend das unmittelbare Vorbild des elterlichen<br />
Medienumgangs wirkt. Selbst Peergroup-Einflüsse können in der Familie geprägte Mediengewohnheiten nicht<br />
verdrängen. Auch wenn Jugendliche die Mediengewohnheiten der Eltern vielleicht vorübergehend in Frage<br />
stellen, bleiben sie dennoch wirksam. Weiterführend siehe in Vollbrecht 2002, 5f.<br />
- 30 -