Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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erscheinen einige Äußerungen, die das Leben des ungeborenen Kindes klar dem<br />
Selbstbestimmungsrecht der Mutter unterordnen, äußerst befremdlich. Diese Positionen<br />
werden zu Recht von Spaemann kritisiert. Doch ist dieser in seinen Ansichten sehr radikal,<br />
wenn er jegliche Eingriffe in das Leben als Trend wertet, sich das Leben verfügbar zu<br />
machen, und folglich ablehnt. Zwar ist seine Argumentation nachvollziehbar, aber dass er<br />
keine Ausnahmen gelten lässt aus Angst, einen Rückfall in die Zeiten des Nationalsozialismus<br />
zu erleben, erscheint völlig überzogen. Hier ist Gerhardt offener und objektiver, wenn er bei<br />
PID, Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe die Gefahren nennt, jedoch zugleich auch auf<br />
Vorteile hinweist bzw. auf Ausnahmeregelungen, die den Menschen das Leben erleichtern<br />
könnten. Es scheint, als habe er ein positiveres Menschenbild, während Spaemann offenbar<br />
der Auffassung ist, man müsse den Menschen vor sich selbst schützen. Hier schließt sich der<br />
Kreis. Denn auf Grundlage eines solchen Menschenbildes ist es nachvollziehbar, warum<br />
Spaemann einen Gott denkt, der klar über dem Menschen steht und dem sich der Mensch<br />
folglich unterordnen muss, während Gerhardt die Selbstbestimmung des Menschen und<br />
dessen Handlungsfreiheit in sein Gottesbild stark integriert.<br />
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