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Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

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erscheinen einige Äußerungen, die das Leben des ungeborenen Kindes klar dem<br />

Selbstbestimmungsrecht der Mutter unterordnen, äußerst befremdlich. Diese Positionen<br />

werden zu Recht von Spaemann kritisiert. Doch ist dieser in seinen Ansichten sehr radikal,<br />

wenn er jegliche Eingriffe in das Leben als Trend wertet, sich das Leben verfügbar zu<br />

machen, und folglich ablehnt. Zwar ist seine Argumentation nachvollziehbar, aber dass er<br />

keine Ausnahmen gelten lässt aus Angst, einen Rückfall in die Zeiten des Nationalsozialismus<br />

zu erleben, erscheint völlig überzogen. Hier ist Gerhardt offener und objektiver, wenn er bei<br />

PID, Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe die Gefahren nennt, jedoch zugleich auch auf<br />

Vorteile hinweist bzw. auf Ausnahmeregelungen, die den Menschen das Leben erleichtern<br />

könnten. Es scheint, als habe er ein positiveres Menschenbild, während Spaemann offenbar<br />

der Auffassung ist, man müsse den Menschen vor sich selbst schützen. Hier schließt sich der<br />

Kreis. Denn auf Grundlage eines solchen Menschenbildes ist es nachvollziehbar, warum<br />

Spaemann einen Gott denkt, der klar über dem Menschen steht und dem sich der Mensch<br />

folglich unterordnen muss, während Gerhardt die Selbstbestimmung des Menschen und<br />

dessen Handlungsfreiheit in sein Gottesbild stark integriert.<br />

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