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Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

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geben. 285 Eine Untersuchung zu genetischen Eigenschaften für Krankheiten, die erst nach<br />

Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen, darf nicht vorgenommen werden. Die<br />

Schwangere muss zudem vor dem Eingriff und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse<br />

genetisch beraten werden. Der Inhalt der Beratung wird dokumentiert. Ist die Schwangere<br />

nicht in der Lage, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Entscheidung zu überblicken, darf<br />

die Untersuchung nur vorgenommen werden, wenn der Vertreter der Schwangeren aufgeklärt<br />

worden ist, ein Arzt den Vertreter genetisch beraten hat und dieser anschließend einwilligt. 286<br />

Ethische Aspekte<br />

In seiner Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vom 8. März 2011 unterbreitet der<br />

Deutsche Ethikrat zwei alternative Vorschläge zur rechtlichen Regelung der PID. 287 Eine<br />

Legalisierung sei dann ethisch vertretbar und die gesetzliche Zulassung verfassungsrechtlich<br />

geboten, wenn ein hohes medizinisches Risiko 288 vorliegt. Außerdem solle den Eltern eine<br />

Krankheit des Embryos, die nicht diejenige ist, wegen der der Embryo untersucht wurde, nur<br />

mitgeteilt werden dürfen, wenn die zu erwartende Behinderung oder Krankheit des Kindes<br />

ebenfalls ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein könnte. Als unzulässig und<br />

gesetzlich zu verbieten wird die PID dann eingestuft, wenn sie zum Zweck der Feststellung<br />

des Geschlechts des Kindes angewandt wird, es sei denn, sie dient dazu, einen geschlechts-<br />

gebundenen genetischen Defekt auszuschließen. Ebenso wird die Auswahl eines Embryos für<br />

die Spende von Zellen, Gewebe oder Organen für einen anderen Menschen abgelehnt und das<br />

Untersuchen von Embryonen zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau<br />

vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen. Auch bei spätmanifestierenden Krankheiten<br />

wird die PID als unethisch abgelehnt. 289<br />

Ein besonders wichtiger und umstrittener Aspekt in der Diskussion um die Verfahren der PID<br />

ist der Zeitpunkt, von dem an dem Embryo Rechte und Schutz zugesprochen werden müssen.<br />

Es gibt zwei verschiedene Grundpositionen. Zum einen gibt es diejenigen, die dem Embryo<br />

von Beginn an, d.h. ab dem Moment der Kernverschmelzung, die Schutzwürdigkeit eines<br />

geborenen Menschen übertragen und ihn mit einer Person gleichsetzen. Die Anhänger der<br />

zweiten Position sprechen dem Embryo Schutzwürdigkeit in Abhängigkeit seiner Entwick-<br />

285<br />

Vgl. http://www.repromedizin.de/fileadmin/reprogen/gendiagnostikgesetz.pdf, 7.7.2012, S. 6.<br />

286<br />

a.a.O., S. 7.<br />

287<br />

Vgl. http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf, 7.7.2012.<br />

288<br />

Nähere Bestimmungen dazu, was unter einem hohen medizinischen Risiko zu verstehen ist, nachzulesen<br />

unter: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf, 7.7.2012, S. 82.<br />

289<br />

Vgl. a.a.O., S. 83.<br />

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