Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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geben. 285 Eine Untersuchung zu genetischen Eigenschaften für Krankheiten, die erst nach<br />
Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen, darf nicht vorgenommen werden. Die<br />
Schwangere muss zudem vor dem Eingriff und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse<br />
genetisch beraten werden. Der Inhalt der Beratung wird dokumentiert. Ist die Schwangere<br />
nicht in der Lage, Wesen, Bedeutung und Tragweite der Entscheidung zu überblicken, darf<br />
die Untersuchung nur vorgenommen werden, wenn der Vertreter der Schwangeren aufgeklärt<br />
worden ist, ein Arzt den Vertreter genetisch beraten hat und dieser anschließend einwilligt. 286<br />
Ethische Aspekte<br />
In seiner Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik vom 8. März 2011 unterbreitet der<br />
Deutsche Ethikrat zwei alternative Vorschläge zur rechtlichen Regelung der PID. 287 Eine<br />
Legalisierung sei dann ethisch vertretbar und die gesetzliche Zulassung verfassungsrechtlich<br />
geboten, wenn ein hohes medizinisches Risiko 288 vorliegt. Außerdem solle den Eltern eine<br />
Krankheit des Embryos, die nicht diejenige ist, wegen der der Embryo untersucht wurde, nur<br />
mitgeteilt werden dürfen, wenn die zu erwartende Behinderung oder Krankheit des Kindes<br />
ebenfalls ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch sein könnte. Als unzulässig und<br />
gesetzlich zu verbieten wird die PID dann eingestuft, wenn sie zum Zweck der Feststellung<br />
des Geschlechts des Kindes angewandt wird, es sei denn, sie dient dazu, einen geschlechts-<br />
gebundenen genetischen Defekt auszuschließen. Ebenso wird die Auswahl eines Embryos für<br />
die Spende von Zellen, Gewebe oder Organen für einen anderen Menschen abgelehnt und das<br />
Untersuchen von Embryonen zur Vermeidung eines allein wegen des Alters der Frau<br />
vermuteten Risikos von Chromosomenstörungen. Auch bei spätmanifestierenden Krankheiten<br />
wird die PID als unethisch abgelehnt. 289<br />
Ein besonders wichtiger und umstrittener Aspekt in der Diskussion um die Verfahren der PID<br />
ist der Zeitpunkt, von dem an dem Embryo Rechte und Schutz zugesprochen werden müssen.<br />
Es gibt zwei verschiedene Grundpositionen. Zum einen gibt es diejenigen, die dem Embryo<br />
von Beginn an, d.h. ab dem Moment der Kernverschmelzung, die Schutzwürdigkeit eines<br />
geborenen Menschen übertragen und ihn mit einer Person gleichsetzen. Die Anhänger der<br />
zweiten Position sprechen dem Embryo Schutzwürdigkeit in Abhängigkeit seiner Entwick-<br />
285<br />
Vgl. http://www.repromedizin.de/fileadmin/reprogen/gendiagnostikgesetz.pdf, 7.7.2012, S. 6.<br />
286<br />
a.a.O., S. 7.<br />
287<br />
Vgl. http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf, 7.7.2012.<br />
288<br />
Nähere Bestimmungen dazu, was unter einem hohen medizinischen Risiko zu verstehen ist, nachzulesen<br />
unter: http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-praeimplantationsdiagnostik.pdf, 7.7.2012, S. 82.<br />
289<br />
Vgl. a.a.O., S. 83.<br />
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