Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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Tuns. 221 Dabei müsse man sich auf die Ordnung der Natur verlassen können. Der Anlass der<br />
moralischen Frage liegt nach Gerhardt in den Anderen, die dem Individuum nahe sind. Sie<br />
stellen die äußere Instanz, der man eine Antwort schuldig ist. 222<br />
Freiheit und Würde des einzelnen Menschen seien die Grundbedingungen politischen<br />
Handelns. 223 Die individuelle Verantwortung eines jeden müsse als Ausgangspunkt der Ethik<br />
erkennbar sein. In dieser Auffassung stimmt er mit Spaemann überein, der ebenfalls die freie<br />
Entscheidung und das verantwortungsvolle Handeln des Einzelnen als sehr wichtig erachtet.<br />
Jedoch steht bei Gerhardt stark die politische Komponente im Vordergrund, während diese für<br />
Spaemann keine besondere Rolle spielt. 224 Nach Gerhardt müsse außer Zweifel stehen, dass<br />
die Politik nur dann bessere Aussichten verheißen könne, wenn sie auf die individuelle<br />
Zuständigkeit des Einzelnen setze. Ihm ist an einer systematischen Grundlegung von Ethik<br />
und Politik gelegen, die „endlich Ernst mit der [...] Individualität des Menschen“ 225 mache.<br />
Zwar hätten die speziellen Ethiken ihre erste Probe in den zuständigen Gremien und ihren<br />
wichtigsten Adressaten im Gesetzgeber, der ihren Einfluss verbindlich machen könne, womit<br />
der Politik eine entscheidende Bedeutung zukomme, jedoch seien ethische Fragen immer<br />
individuelle Lebensfragen und dürften daher nicht stellvertretend von anderen beantwortet<br />
werden. Hier stimmt Gerhardt mit Spaemann überein. Hinsichtlich der biotechnischen<br />
Veränderung bringt Gerhardt die ethische Haltung, die der Mensch einnehmen müsse, auf den<br />
Begriff der Selbstachtung. Diese dürfe sich der Mensch nicht nehmen lassen. Alles, was er<br />
tue, müsse dem Selbstbegriff entsprechen, und was ihm widerfahre, dürfe ihm nicht die<br />
Würde nehmen. 226<br />
Gerhardt geht davon aus, dass jedem Menschen der Personenstatus zukommt, weil jeder<br />
Mensch grundsätzlich als vernunftbegabtes Wesen anzusehen sei. 227 Dabei fasst er unter das<br />
Ganze der Person nicht nur die Vernunft, sondern auch die Gefühle und Stimmungen des<br />
Menschen. Die Vernunft aber sei dafür zuständig, dass Normen in die Welt kommen. Sie<br />
denke über Probleme nach, woraufhin Regeln entstünden und sich daraufhin Normen<br />
ausbildeten. Ein moralisches Problem würden wir im Bewusstsein einer individuellen<br />
Verpflichtung erfahren, die sich als Gewissen, Schuld oder im Anspruch auf Anteilnahme<br />
221 Vgl. a.a.O., S. 241.<br />
222 Vgl. a.a.O., S. 285.<br />
223 Vgl. Gerhardt, Die angeborene Würde des Menschen (2004), S. 11.<br />
224 Vgl. Spaemann, Grenzen (2001), S. 36.<br />
225 Gerhardt, Die angeborene Würde des Menschen (2004), S. 11f.<br />
226 Vgl. Gerhardt, Selbstachtung, in: Ders., Die angeborene Würde des Menschen (2004), S. 25.<br />
227 Vgl. Gerhardt, Selbstbestimmung (1999), S. 333.<br />
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