Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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Des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit sich das Einsatzgebiet der PID vom<br />
ursprünglichen Zweck, Paaren zu helfen, die auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen<br />
können, bei einer Zulassung entfernen könnte. Es könne ein Wandel stattfinden, der vom<br />
ursprünglichen Ziel, eine Schwangerschaft zu initiieren, wegführe. Stattdessen werde dann die<br />
Selektion in den Mittelpunkt gestellt und von den Paaren mittels PID ein gesunder Embryo<br />
ausgewählt, die auch auf natürlichem Wege Kinder bekommen könnten, sodass das primäre<br />
Ziel Selektion und das sekundäre Ziel die Schwangerschaft ist. Auch das Erzeugen eines<br />
Retter-Geschwisterchens wird kritisch gesehen, wobei ein Embryo ausgewählt wird, der mit<br />
den genetischen Eigenschaften des älteren, kranken Geschwisterkindes die größtmögliche<br />
Ähnlichkeit hat. Nach der Geburt soll das Kind dann Stammzellen aus der Nabelschnur oder<br />
aus dem Rückenmark für das Geschwisterkind spenden. Problematisch ist hierbei das<br />
Erzeugen eines Embryos nicht um seiner selbst willen, sondern nur zum Zweck der Hilfe-<br />
leistung für ein bereits lebendes Kind, wodurch eine vollständige Instrumentalisierung<br />
erfolge. Zudem wird bei diesem Verfahren eine beträchtliche Anzahl gesunder Embryonen<br />
verworfen. Auch die Folgen der Zulassung der PID für die Gesellschaft sowie für Behinderte<br />
werden diskutiert. Zum einen könne eine zunehmende Diskriminierung kranker und<br />
behinderter Menschen die Folge sein, zum anderen könne bei werdenden Eltern der Druck<br />
erzeugt werden, der Gesellschaft durch ein behindertes Kind keine Kosten zukommen zu<br />
lassen. Dadurch werde de facto die Freiheit der Eltern eingeschränkt, denn diese könnten sich<br />
zur Rechtfertigung genötigt sehen, wenn sie ein behindertes Kind dennoch bekommen wollen.<br />
Es entstünde der Druck, die Möglichkeiten der PID auch zu nutzen. 291<br />
Der Rat der EKD sprach sich im Februar 2011 weiterhin gegen eine gesetzliche Zulassung der<br />
PID aus. Durch eine Zulassung werde das christliche Menschenbild relativiert, das darauf<br />
basiere, dass nicht der Mensch, sondern Gott der Schöpfer des Lebens sei. 292 Damit sei eine<br />
Selektion zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben nicht vereinbar, denn auch ein<br />
Leben mit Behinderung sei in die Bandbreite der Ebenbildlichkeit Gottes eingeschlossen. Es<br />
sei jedoch zu überlegen, ob eine Zulassung der PID im Rahmen der IVF möglich sei, wenn sie<br />
dazu diene, lebensfähige Embryonen von nicht lebensfähigen zu unterscheiden, denn dann<br />
diene die PID dem Ziel, Leben zu ermöglichen. Hier herrscht jedoch keine Einheit innerhalb<br />
des EKD-Rates. Die Erklärung werde aber in wechselseitigem Respekt von allen Mitgliedern<br />
291 Vgl. http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid/ethische-aspekte, 8.7.2012.<br />
292 Vgl. http://www.ekd.de/bioethik/presse/pm40_2011_verbot_pid.html, 9.7.2012.<br />
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