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Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

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getragen. Die EKD ruft dazu auf, in persönlicher Verantwortung eigene ethische Urteile zu<br />

bilden. 293<br />

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) spricht sich im Jahr 2011 ausdrücklich gegen die<br />

Zulassung der PID aus. Die PID sei klar mit Selektion, einer Bewertung der Qualität des<br />

Lebens sowie der Verwerfung von Embryonen verbunden. Das menschliche Leben beginne<br />

mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle und ab diesem Moment müsse das Leben<br />

geschützt werden. Einen Katalog mit Kriterien, bei denen die PID zugelassen werden soll,<br />

lehnt die DBK ab. Die Benennung von bestimmten Krankheiten und Behinderungen, die<br />

durch die PID verhindert werden sollen, diskriminiere alle Menschen, die mit dieser<br />

Krankheit oder Behinderung lebten. 294<br />

4.2.2 Spaemanns und Gerhardts Beurteilung der PID<br />

Der Beginn des Lebens<br />

Für Volker Gerhardt beginnt das Leben des Menschen mit der Geburt. Erst dann sei er „auf<br />

der Welt“ 295 , sodass ihm Würde und Schutz zukommen können. Ebenso wie man von angebo-<br />

rener Freiheit spreche, müsse man auch von angeborener Würde sprechen. Eine<br />

Gleichstellung von Person und Embryo lehnt er ab, denn eine Gleichheit sei nicht gegeben, da<br />

der Embryo nicht über die organische Eigenständigkeit verfüge wie ein geborener Mensch. 296<br />

Robert Spaemann geht in Übereinstimmung mit der DBK davon aus, dass die Existenz mit<br />

dem Augenblick der Zeugung beginnt. 297 Von diesem Moment an entwickle sich der Embryo<br />

kontinuierlich autonom. Die Person sei immer dieselbe, vom Augenblick der Zeugung an bis<br />

zum Lebensende. Dabei bezieht er sich auf Kant, der davon ausgehe, dass der Akt der<br />

Zeugung als derjenige Akt angesehen werden müsse, wodurch eine Person auf die Welt<br />

gesetzt werde. Dass der Embryo schützenswert ist, sieht Gerhardt in der Freiheit der Eltern<br />

begründet, denn diese sind durch ihr freies Handeln für die Existenz des Embryos verant-<br />

wortlich. Nur auf diese Weise könne eine Würde des Embryos hergeleitet werden. Der Schutz<br />

des Embryos könne auch zum Mutterschutz gerechnet werden, denn Gerhardt sieht den<br />

293<br />

Vgl. http://www.ekd.de/bioethik/presse/pm40_2011_verbot_pid.html, 9.7.2012.<br />

294<br />

Vgl. http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2011-044_Anl_2-PID.pdf, 10.8.2012,<br />

S. 1.<br />

295<br />

Gerhardt, Biopolitik unter Generalverdacht, in: Ders., Die angeborene Würde des Menschen (2004), S. 42.<br />

296<br />

Vgl. Gerhardt, Die angeborene Würde des Menschen, in: Ders., Die angeborene Würde des Menschen (2004),<br />

S. 120.<br />

297<br />

Vgl. Spaemann, Menschenwürde und menschliche Natur (2010), S. 5.<br />

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