Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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schützen. Den Ärzten käme hier eine wichtige Stellung zu, indem sie sich gegen Abtreibung<br />
aussprechen müssten, da Töten niemals Aufgabe eines Arztes sein könne.<br />
Auch die EKD betrachtet den Schwangerschaftsabbruch als Tötung menschlichen Lebens und<br />
stellt klar, dass die Selbstbestimmung ihre Grenze am Leben des Anderen finde. 342 Ein<br />
Schwangerschaftsabbruch habe daher immer mit Schuld zu tun, jedoch berechtige dies nicht<br />
zu Schuldvorwürfen. Die Verpflichtung zur Selbstprüfung bei den Beteiligten müsse daher im<br />
Zentrum stehen. Einstellungen und Wertorientierungen seien von großer Bedeutung, wenn es<br />
um den Schutz ungeborenen Lebens gehe. Hier sollte Aufklärungs- und Erziehungsarbeit<br />
mehr dazu beitragen, die Würde und den Wert ungeborenen Lebens zu stärken. Jedoch trage<br />
auch die Rechtsordnung zur Wertorientierung bei und erleichtere oder erschwere es, ein<br />
ungeborenes Leben anzunehmen. Die EKD sieht den Beginn des Lebens in der<br />
Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, denn von da an könne sich nichts anderes mehr als<br />
ein menschliches Wesen entwickeln. Von diesem Moment an entwickle sich individuelles<br />
Leben und es seien keine konkreten Einschnitte erkennbar, an denen anderweitig der Beginn<br />
des Lebens festgemacht werden könne. Aus diesem Grunde komme bereits dem Embryo ein<br />
schutzwürdiger Status zu. Die von den Kirchen durchgeführte Schwangerschaftskonflikt-<br />
beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, da die Frauen zu einer Fortsetzung der<br />
Schwangerschaft ermutigt und ihnen Perspektiven für das Leben mit einem Kind aufgezeigt<br />
würden. Sie soll ihnen zu einer verantwortlichen und gewissenhaften Entscheidung verhelfen.<br />
Jedoch ist sich die EKD auch bewusst, dass sich die Schwangerschaftskonfliktberatung<br />
zwischen den beiden Polen von Zielorientierung und Ergebnisoffenheit bewegt. Das Leben<br />
könne jedoch nur mit der Mutter und nicht gegen sie geschützt werden, sodass die Mutter<br />
nicht gezwungen werden könne, das Kind auszutragen. Es solle daher eine Beratung ohne<br />
Druck und Zwang stattfinden. 343<br />
Auch die DBK spricht sich gegen den Schwangerschaftsabbruch aus. Das Leben beginne mit<br />
der Zeugung und von da an habe das menschliche Wesen eigene Würde, eigenes Recht und<br />
einen eigenen Schutzanspruch. 344 Die DBK wertet den Schwangerschaftsabbruch als<br />
schweres Unrecht, das niemals zu rechtfertigen sei. Frauen, die ihre Entscheidung später<br />
bereuten und darunter litten, müssten vor Gott dennoch nicht allein bleiben, denn Gott könne<br />
auch ein so schweres Unrecht wie die Tötung vergeben. Dies könne aber nur geschehen, wenn<br />
342<br />
Vgl. http://www.ekd.de/vortraege/6470.html, 11.7.2012.<br />
343<br />
Vgl. ebd.<br />
344<br />
Vgl. http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/deutsche-bischoefe/DB57.PDF, 10.8.2012,<br />
S. 5.<br />
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