06.08.2013 Aufrufe

Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

schützen. Den Ärzten käme hier eine wichtige Stellung zu, indem sie sich gegen Abtreibung<br />

aussprechen müssten, da Töten niemals Aufgabe eines Arztes sein könne.<br />

Auch die EKD betrachtet den Schwangerschaftsabbruch als Tötung menschlichen Lebens und<br />

stellt klar, dass die Selbstbestimmung ihre Grenze am Leben des Anderen finde. 342 Ein<br />

Schwangerschaftsabbruch habe daher immer mit Schuld zu tun, jedoch berechtige dies nicht<br />

zu Schuldvorwürfen. Die Verpflichtung zur Selbstprüfung bei den Beteiligten müsse daher im<br />

Zentrum stehen. Einstellungen und Wertorientierungen seien von großer Bedeutung, wenn es<br />

um den Schutz ungeborenen Lebens gehe. Hier sollte Aufklärungs- und Erziehungsarbeit<br />

mehr dazu beitragen, die Würde und den Wert ungeborenen Lebens zu stärken. Jedoch trage<br />

auch die Rechtsordnung zur Wertorientierung bei und erleichtere oder erschwere es, ein<br />

ungeborenes Leben anzunehmen. Die EKD sieht den Beginn des Lebens in der<br />

Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, denn von da an könne sich nichts anderes mehr als<br />

ein menschliches Wesen entwickeln. Von diesem Moment an entwickle sich individuelles<br />

Leben und es seien keine konkreten Einschnitte erkennbar, an denen anderweitig der Beginn<br />

des Lebens festgemacht werden könne. Aus diesem Grunde komme bereits dem Embryo ein<br />

schutzwürdiger Status zu. Die von den Kirchen durchgeführte Schwangerschaftskonflikt-<br />

beratung diene dem Schutz des ungeborenen Lebens, da die Frauen zu einer Fortsetzung der<br />

Schwangerschaft ermutigt und ihnen Perspektiven für das Leben mit einem Kind aufgezeigt<br />

würden. Sie soll ihnen zu einer verantwortlichen und gewissenhaften Entscheidung verhelfen.<br />

Jedoch ist sich die EKD auch bewusst, dass sich die Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

zwischen den beiden Polen von Zielorientierung und Ergebnisoffenheit bewegt. Das Leben<br />

könne jedoch nur mit der Mutter und nicht gegen sie geschützt werden, sodass die Mutter<br />

nicht gezwungen werden könne, das Kind auszutragen. Es solle daher eine Beratung ohne<br />

Druck und Zwang stattfinden. 343<br />

Auch die DBK spricht sich gegen den Schwangerschaftsabbruch aus. Das Leben beginne mit<br />

der Zeugung und von da an habe das menschliche Wesen eigene Würde, eigenes Recht und<br />

einen eigenen Schutzanspruch. 344 Die DBK wertet den Schwangerschaftsabbruch als<br />

schweres Unrecht, das niemals zu rechtfertigen sei. Frauen, die ihre Entscheidung später<br />

bereuten und darunter litten, müssten vor Gott dennoch nicht allein bleiben, denn Gott könne<br />

auch ein so schweres Unrecht wie die Tötung vergeben. Dies könne aber nur geschehen, wenn<br />

342<br />

Vgl. http://www.ekd.de/vortraege/6470.html, 11.7.2012.<br />

343<br />

Vgl. ebd.<br />

344<br />

Vgl. http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/deutsche-bischoefe/DB57.PDF, 10.8.2012,<br />

S. 5.<br />

82

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!