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Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

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eine Typisierung für das Humane Leukozytenantigen (HLA) beschrieben, mit dem ein<br />

Embryo ausgewählt werden kann, der als immunkompatibler Gewebespender für ein<br />

Geschwisterkind in Frage kommt. Die häufigsten Anlässe für eine PID sind die beiden nicht<br />

behandelbaren neuronalen Erkrankungen Chorea Huntington und Myotene Dystrophie. 279<br />

Ebenfalls zur PID gehören die weniger umstrittenen Verfahren der Präkonzeptions- bzw.<br />

Präfertilisationsdiagnostik, bei denen die Polkörper der Eizellen der Frau bereits vor der<br />

Befruchtung untersucht werden, was durch die präkonzeptionelle Untersuchung männlicher<br />

Samenzellen ergänzt werden könnte. Allerdings besteht derzeit die Schwierigkeit, dass die<br />

männlichen Samenzellen durch die Untersuchung zerstört werden und daher für die<br />

Befruchtung nicht mehr zu gebrauchen sind. 280<br />

Für die Frau bestehen die Risiken der PID zum einen darin, durch die Eizellentnahme und<br />

beim Transfer der Embryonen nach der Diagnose Infektionen zu erleiden, zum anderen tritt<br />

häufig das ovarielle Hyperstimulations-Syndrom auf. Durch die Hormonbehandlungen und<br />

die Hoffnungen und Ängste, die damit verbunden sind, ist das Paar einer hohen psychischen<br />

Belastung ausgesetzt. Für den Embryo liegt das Risiko darin, bei einem Befund nicht<br />

übertragen und vernichtet zu werden. Zudem treten Mehrlingsschwangerschaften häufiger auf<br />

als bei „normal“ gezeugten Kindern. 281<br />

Rechtliche Regelung<br />

Die Bestimmungen für die PID sind in Deutschland zunächst im Rahmen des Embryonen-<br />

schutzgesetzes (ESchG) von 1990 geregelt. Bei Zellen, die im Blastomerstadium entnommen<br />

werden und damit totipotent sind, darf die PID nicht angewendet werden. Nach dem EschG<br />

ist jede totipotente Zelle ein Embryo und damit geschützt. Da die Zellentnahme totipotenter<br />

Zellen nicht zum Zweck der eigenen Erhaltung durchgeführt wird, ist sie untersagt. Nach<br />

längerer Diskussion wurde die Entnahme von Zellen im Blastozytenstadium für straffrei<br />

erklärt, da die nun nur noch pluripotenten Zellen sich nicht mehr zu einem eigenständigen<br />

Menschen, sondern nur zu verschiedenen Organen entwickeln können. Die Durchführung der<br />

PID ist in diesem Fall straffrei, wenn sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft und zum<br />

Ausschluss von Erbkrankheiten eingesetzt wird. Dieser Entschluss wurde im Juli 2010 vom<br />

Bundesgerichtshof nach einer Revision der Staatsanwaltschaft bekräftigt. Im Juli 2011 wurde<br />

im Bundestag mehrheitlich für einen Gesetzesentwurf gestimmt, demzufolge die<br />

279 Vgl. http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid/, 7.7.2012.<br />

280 Vgl. ebd.<br />

281 ebd.<br />

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