Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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eine Typisierung für das Humane Leukozytenantigen (HLA) beschrieben, mit dem ein<br />
Embryo ausgewählt werden kann, der als immunkompatibler Gewebespender für ein<br />
Geschwisterkind in Frage kommt. Die häufigsten Anlässe für eine PID sind die beiden nicht<br />
behandelbaren neuronalen Erkrankungen Chorea Huntington und Myotene Dystrophie. 279<br />
Ebenfalls zur PID gehören die weniger umstrittenen Verfahren der Präkonzeptions- bzw.<br />
Präfertilisationsdiagnostik, bei denen die Polkörper der Eizellen der Frau bereits vor der<br />
Befruchtung untersucht werden, was durch die präkonzeptionelle Untersuchung männlicher<br />
Samenzellen ergänzt werden könnte. Allerdings besteht derzeit die Schwierigkeit, dass die<br />
männlichen Samenzellen durch die Untersuchung zerstört werden und daher für die<br />
Befruchtung nicht mehr zu gebrauchen sind. 280<br />
Für die Frau bestehen die Risiken der PID zum einen darin, durch die Eizellentnahme und<br />
beim Transfer der Embryonen nach der Diagnose Infektionen zu erleiden, zum anderen tritt<br />
häufig das ovarielle Hyperstimulations-Syndrom auf. Durch die Hormonbehandlungen und<br />
die Hoffnungen und Ängste, die damit verbunden sind, ist das Paar einer hohen psychischen<br />
Belastung ausgesetzt. Für den Embryo liegt das Risiko darin, bei einem Befund nicht<br />
übertragen und vernichtet zu werden. Zudem treten Mehrlingsschwangerschaften häufiger auf<br />
als bei „normal“ gezeugten Kindern. 281<br />
Rechtliche Regelung<br />
Die Bestimmungen für die PID sind in Deutschland zunächst im Rahmen des Embryonen-<br />
schutzgesetzes (ESchG) von 1990 geregelt. Bei Zellen, die im Blastomerstadium entnommen<br />
werden und damit totipotent sind, darf die PID nicht angewendet werden. Nach dem EschG<br />
ist jede totipotente Zelle ein Embryo und damit geschützt. Da die Zellentnahme totipotenter<br />
Zellen nicht zum Zweck der eigenen Erhaltung durchgeführt wird, ist sie untersagt. Nach<br />
längerer Diskussion wurde die Entnahme von Zellen im Blastozytenstadium für straffrei<br />
erklärt, da die nun nur noch pluripotenten Zellen sich nicht mehr zu einem eigenständigen<br />
Menschen, sondern nur zu verschiedenen Organen entwickeln können. Die Durchführung der<br />
PID ist in diesem Fall straffrei, wenn sie zur Herbeiführung einer Schwangerschaft und zum<br />
Ausschluss von Erbkrankheiten eingesetzt wird. Dieser Entschluss wurde im Juli 2010 vom<br />
Bundesgerichtshof nach einer Revision der Staatsanwaltschaft bekräftigt. Im Juli 2011 wurde<br />
im Bundestag mehrheitlich für einen Gesetzesentwurf gestimmt, demzufolge die<br />
279 Vgl. http://www.drze.de/im-blickpunkt/pid/, 7.7.2012.<br />
280 Vgl. ebd.<br />
281 ebd.<br />
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