Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück
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Gebärmutterhöhle eingeführt. Damit werden Schleimhaut und Fruchtblase abgesaugt. Der<br />
Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten. In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine Aus-<br />
schabung (Curretage) vorzunehmen, bei der Schleimhaut und Fruchtblase mit Instrumenten<br />
abgetragen werden. 334<br />
Ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt in der Regel ambulant. Nur in wenigen Fällen kommt es<br />
anschließend zu Komplikationen. Zwischen der 7. und 9. Schwangerschaftswoche ist das<br />
Risiko für Komplikationen am geringsten. In seltenen Fällen kommt es zu Nachblutungen<br />
oder Entzündungen, die aber meist gut behandelt werden können. Wird eine Entzündung nicht<br />
schnell behandelt und auskuriert, besteht jedoch die Gefahr, dass die Eileiter verkleben und<br />
die Fruchtbarkeit beeinträchtigt wird. 335<br />
Rechtliche Regelung<br />
In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach §218a StGB straffrei, wenn die<br />
Schwangere selbst den Eingriff wünscht. Sie muss jedoch nachweisen, dass sie sich<br />
mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Der Schwangerschaftsabbruch<br />
muss außerdem von einem Arzt vorgenommen werden und seit der Empfängnis dürfen nicht<br />
mehr als zwölf Wochen vergangen sein. 336 Ebenfalls ist ein von einem Arzt auf Wunsch der<br />
Schwangeren durchgeführter Abbruch nicht rechtswidrig, wenn dieser unter Berücksichtigung<br />
der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher<br />
Erkenntnis angezeigt sei, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer<br />
schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes<br />
der Schwangeren abzuwenden, und diese Gefahr nicht auf andere zumutbare Weise<br />
abgewendet werden kann. Dies gelte beispielsweise, wenn der begründete Verdacht besteht,<br />
dass die Schwangerschaft aufgrund von sexuellem Missbrauch entstanden ist. Jedoch dürfen<br />
auch hier nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis verstrichen sein. Außerdem kann<br />
das Gericht von einer Strafe absehen, wenn sich die Schwangere zum Zeitpunkt des Eingriffs<br />
in besonderer Bedrängnis befunden hat. Auch die Abtreibung bis zur 22. Schwangerschafts-<br />
woche ist aufgrund medizinischer oder sozialer Indikation straffrei, wenn die Schwangere<br />
sich hat beraten lassen und ein Arzt den Eingriff vorgenommen hat. 337 Grundsätzlich ist der<br />
Arzt verpflichtet, der Schwangeren die Gelegenheit zu geben, ihm die Gründe für den<br />
334 Vgl. http://www.profamilia.de/erwachsene/ungewollt-<br />
schwanger/schwangerschaftsabbruch/medizinisches.html, 11.7.2012.<br />
335 Vgl. ebd.<br />
336 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html, 11.7.2012.<br />
337 Vgl. ebd.<br />
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