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Christina Kosbü - repOSitorium - Universität Osnabrück

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Gebärmutterhöhle eingeführt. Damit werden Schleimhaut und Fruchtblase abgesaugt. Der<br />

Eingriff dauert fünf bis zehn Minuten. In einigen Fällen kann es notwendig sein, eine Aus-<br />

schabung (Curretage) vorzunehmen, bei der Schleimhaut und Fruchtblase mit Instrumenten<br />

abgetragen werden. 334<br />

Ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt in der Regel ambulant. Nur in wenigen Fällen kommt es<br />

anschließend zu Komplikationen. Zwischen der 7. und 9. Schwangerschaftswoche ist das<br />

Risiko für Komplikationen am geringsten. In seltenen Fällen kommt es zu Nachblutungen<br />

oder Entzündungen, die aber meist gut behandelt werden können. Wird eine Entzündung nicht<br />

schnell behandelt und auskuriert, besteht jedoch die Gefahr, dass die Eileiter verkleben und<br />

die Fruchtbarkeit beeinträchtigt wird. 335<br />

Rechtliche Regelung<br />

In Deutschland ist der Schwangerschaftsabbruch nach §218a StGB straffrei, wenn die<br />

Schwangere selbst den Eingriff wünscht. Sie muss jedoch nachweisen, dass sie sich<br />

mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen. Der Schwangerschaftsabbruch<br />

muss außerdem von einem Arzt vorgenommen werden und seit der Empfängnis dürfen nicht<br />

mehr als zwölf Wochen vergangen sein. 336 Ebenfalls ist ein von einem Arzt auf Wunsch der<br />

Schwangeren durchgeführter Abbruch nicht rechtswidrig, wenn dieser unter Berücksichtigung<br />

der gegenwärtigen und zukünftigen Lebensverhältnisse der Schwangeren nach ärztlicher<br />

Erkenntnis angezeigt sei, um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer<br />

schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes<br />

der Schwangeren abzuwenden, und diese Gefahr nicht auf andere zumutbare Weise<br />

abgewendet werden kann. Dies gelte beispielsweise, wenn der begründete Verdacht besteht,<br />

dass die Schwangerschaft aufgrund von sexuellem Missbrauch entstanden ist. Jedoch dürfen<br />

auch hier nicht mehr als zwölf Wochen seit der Empfängnis verstrichen sein. Außerdem kann<br />

das Gericht von einer Strafe absehen, wenn sich die Schwangere zum Zeitpunkt des Eingriffs<br />

in besonderer Bedrängnis befunden hat. Auch die Abtreibung bis zur 22. Schwangerschafts-<br />

woche ist aufgrund medizinischer oder sozialer Indikation straffrei, wenn die Schwangere<br />

sich hat beraten lassen und ein Arzt den Eingriff vorgenommen hat. 337 Grundsätzlich ist der<br />

Arzt verpflichtet, der Schwangeren die Gelegenheit zu geben, ihm die Gründe für den<br />

334 Vgl. http://www.profamilia.de/erwachsene/ungewollt-<br />

schwanger/schwangerschaftsabbruch/medizinisches.html, 11.7.2012.<br />

335 Vgl. ebd.<br />

336 Vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218a.html, 11.7.2012.<br />

337 Vgl. ebd.<br />

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