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Matthias Honnacker<br />

Tab. 10.2<br />

Auf den Gr<strong>und</strong>sätzen des neuen Konzepts oder des Gesamtkonzepts<br />

beruhende Europäische Richtlinien, die keine<br />

CE-Kennzeichnung vorsehen<br />

Regelungsbereich der<br />

Europäischen Richtlinie<br />

Nummer der<br />

Richtlinie<br />

Deutsche<br />

Umsetzung<br />

Verpackungen <strong>und</strong> Verpackungsabfälle 17 94/62/EG Verpackungsverordnung<br />

Hochgeschwindigkeitsbahnsystem 96/48/EG Eisenbahn-<br />

Interoperabilitätsverordnung<br />

Schiffsausrüstung 96/98/EG Schiffsausrüstungsverordnung-See<br />

Im Gegensatz zum Artikel 95 regelt der Artikel 137 des EG-Vertrages, dass der Rat<br />

in den dort näher bezeichneten Bereichen unter Berücksichtigung der in den einzelnen<br />

Mitgliedsstaaten bestehenden Bedingungen <strong>und</strong> technischen Regelungen durch<br />

Richtlinien Mindestvorschriften erlassen kann, die schrittweise anzuwenden sind. Die<br />

dort genannten Bereiche sind<br />

• der Schutz der Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> der Sicherheit der Arbeitnehmer,<br />

• die Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit <strong>und</strong> sozialer Schutz<br />

der Arbeitnehmer,<br />

• Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrages,<br />

• Unterrichtung <strong>und</strong> Anhörung der Arbeitnehmer,<br />

• Vertretung <strong>und</strong> kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- <strong>und</strong><br />

Arbeitgeberinteressen,<br />

• Beschäftigungsbedingungen der Staatsangehörigen dritter Länder,<br />

• berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt<br />

ausgegrenzten Personen sowie<br />

• die Chancengleichheit von Männern <strong>und</strong> Frauen<br />

<strong>und</strong> einige andere Aspekte.<br />

17 Diese Richtlinie enthält kein Konformitätsbewertungsverfahren <strong>und</strong> auch kein Kennzeichnungssystem,<br />

wie sie im Vorschlag für eine Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen<br />

(KOM/96/191 endg.) vorgesehen sind. Demnach betrifft nur Kapitel 4 des Leitfadens die<br />

Richtlinie über Verpackungen <strong>und</strong> Verpackungsabfälle.<br />

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