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Vom Symptom zum System - SASO erfolgreich durchgeführt<br />

Die Unternehmen wurden dazu beraten, wie der Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz in<br />

ihre Aufbau- <strong>und</strong> Ablauforganisation integriert werden kann. Die speziell dafür entwickelten<br />

"Acht Eckpunkte für eine effektive Arbeitsschutzstruktur" leisteten dazu einen<br />

wesentlichen Beitrag. Der schriftlichen Aufgabenübertragung sowie der Wirksamkeitskontrolle<br />

kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sich hier offenbart, ob<br />

eine wirkliche Integration des Arbeitsschutzes in die betriebliche Organisation stattgef<strong>und</strong>en<br />

hat oder nicht. Nur wenn Aufgaben an geeignete Personen in den jeweiligen<br />

Führungsebenen übertragen worden sind, ist die Forderung des § 3 Abs. 2 des<br />

Arbeitsschutzgesetzes voll erfüllt. Der Arbeitgeber ist zur Kontrolle der delegierten<br />

Aufgaben verpflichtet. Dieser Aufsichtsverantwortung darf er sich nicht entziehen.<br />

7.1 Vorgehen<br />

Das Vorgehen vor Ort stellt folgendes Beispiel exemplarisch dar:<br />

Der Arbeitgeber der Fa. X mit 200 Beschäftigten ist Organisationsverantwortlicher im<br />

Betrieb. Mit ihm wird deshalb ein Gesprächstermin vor Ort vereinbart. Der Betriebsrat<br />

sowie die Personalleiterin, der Leiter der Produktion <strong>und</strong> die Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

nehmen auch an dem Gespräch teil.<br />

Bereits während des sog. strukturierten Interviews mit dem Arbeitgeber wird deutlich,<br />

dass keine schriftliche Aufgabenübertragung im Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz erfolgt<br />

ist. Ein systematisches Vorgehen bei den Unterweisungen ist nicht erkennbar<br />

<strong>und</strong> für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung fühlt sich allenfalls die Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit verantwortlich. Dem Arbeitgeber ist nicht bewusst, dass er allein<br />

die Verantwortung für die Ges<strong>und</strong>heit seiner Mitarbeiter trägt. Im Anschluss an das<br />

Interview, welches ca. drei St<strong>und</strong>en dauert, werden diverse Arbeitsplätze stichprobenartig<br />

aufgesucht. Dabei zeigt sich u.a., dass die Gefährdungsbeurteilung gravierende<br />

Lücken enthält <strong>und</strong> Unterweisungen in manchen Bereichen nicht durchgeführt<br />

werden. In diesen Bereichen sind sich sowohl die Beschäftigten als auch die Führungskräfte<br />

der ges<strong>und</strong>heitsschädigenden Wirkung der Arbeitsbedingungen nicht<br />

bewusst.<br />

Mit dem Arbeitgeber werden die festgestellten Defizite erörtert. Es wird mit ihm der<br />

Aufbau eines Arbeitsschutzsystems im Betrieb vereinbart, welches aufbau- <strong>und</strong> ablauforganisatorische<br />

Regelungen zum Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz trifft. Daraufhin<br />

wird die Aufgabe der Gefährdungsbeurteilung an die Führungskräfte übertragen,<br />

es werden Vorgaben zur Wiederholungsfrequenz <strong>und</strong> zum Inhalt von Unterweisungen<br />

(Unterweisungsplan) gemacht. Darüber hinaus werden weitere Aufgaben im Arbeitsschutz<br />

(wie z.B. die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters) ermittelt <strong>und</strong> an geeignete<br />

<strong>und</strong> qualifizierte Personen delegiert.<br />

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