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Gerhard Strothotte<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. eines Betriebsarztes erforderlich machen. Als<br />
Beratungsanlässe für das Hinzuziehen eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für<br />
Arbeitssicherheit werden genannt:<br />
• Planung, Errichtung <strong>und</strong> Änderung von Betriebsanlagen,<br />
• Einführung neuer Arbeitsmittel, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial<br />
zur Folge haben,<br />
• Gr<strong>und</strong>legende Änderung von Arbeitsverfahren,<br />
• Einführung neuer Arbeitsverfahren,<br />
• Gestaltung neuer Arbeitsplätze <strong>und</strong> -abläufe,<br />
• Einführung neuer Arbeitsstoffe bzw. Gefahrstoffe, die ein<br />
erhöhtes Gefährdungspotenzial zur Folge haben,<br />
• Beratung der Beschäftigten über besondere Unfall- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsgefahren bei der Arbeit,<br />
• Untersuchung von Unfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten,<br />
• Erstellung von Notfall- <strong>und</strong> Alarmplänen.<br />
Als weitere Anlässe für das Tätigwerden eines Betriebsarztes werden ergänzend<br />
aufgeführt:<br />
• Eine gr<strong>und</strong>legende Umgestaltung von Arbeitszeit-, Pausen- <strong>und</strong> Schichtsystemen,<br />
• Die Erforderlichkeit der Durchführung arbeitsmedizinischer Untersuchungen,<br />
Beurteilungen <strong>und</strong> Beratungen,<br />
• Suchterkrankungen, die ein gefährdungsfreies Arbeiten beeinträchtigen,<br />
• Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowie der Eingliederung <strong>und</strong> Wiedereingliederung<br />
behinderter Menschen <strong>und</strong> der (Wieder-) Eingliederung<br />
von Rehabilitanden,<br />
• Die Häufung ges<strong>und</strong>heitlicher Probleme.<br />
Im Abschnitt „Qualitätssicherung“ wird zum Ausdruck gebracht, dass die Nachhaltigkeit<br />
der alternativen bedarfsorientierten Betreuung durch geeignete Wirksamkeitsuntersuchungen<br />
(Evaluationen) zu überprüfen ist. Außerdem wird festgelegt, dass diejenigen<br />
Unternehmer, die die Vorgaben der alternativen bedarfsorientierten Betreuungsformen<br />
nicht erfüllen, die Festlegungen der Regelbetreuung zu erfüllen haben.<br />
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