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Siegfried Böhm<br />
• ob für alle sicherheitsrelevante Anlagen <strong>und</strong> für das technische Equipment aktuelle<br />
Prüf- <strong>und</strong> Wartungspläne vorlagen.<br />
• ob das Personal nachvollziehbar für die ihm übertragenen Aufgaben qualifiziert<br />
worden war z. B. durch Überprüfung des Schulungskonzepts <strong>und</strong> der Unterweisungspläne.<br />
• ob für identifizierte Arbeitsabläufe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein beschriebenes<br />
Erlaubnisscheinverfahren eingerichtet war <strong>und</strong> auch in der Praxis<br />
gelebt wurde.<br />
• ob den Mitarbeitern eins Unternehmensbereich alle Unterschriftsberechtigungen<br />
bekannt waren <strong>und</strong> ob es hierzu eine schriftliche Unterlage gab.<br />
• ob die Zuständigkeiten/Befugnisse für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
schriftlich festgelegt waren z. B. in Aufgaben-/Stellenbeschreibungen.<br />
• ob für Tätigkeiten mit Sicherheitsrelevanz ein Vertretungsplan eingerichtet <strong>und</strong><br />
den Mitarbeitern bekannt gegeben worden war.<br />
• ob die Mitarbeiter auf die sie betreffenden betrieblichen Regelungen zu Sicherheit<br />
<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz Einfluss nehmen können z. B. über Verbesserungsvorschläge<br />
oder mit Hilfe eines beschriebenen Verfahrens zum Beschwerdemanagement<br />
<strong>und</strong> ob sie in die Planung sicherheitsrelevanter Arbeitsabläufe<br />
eingeb<strong>und</strong>en wurden.<br />
• ob ein aktuelles Programm zur arbeitsmedizinischen Vorsorge <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />
eingerichtet war.<br />
• ob ein wirksames Notfallmanagement organisiert <strong>und</strong> mit den Mitarbeitern<br />
kommuniziert war.<br />
• ob eine fortlaufende Kontrolle der Wirksamkeit der Sicherheitsorganisation organisiert<br />
<strong>und</strong> schriftlich festgelegt war <strong>und</strong> ob hierfür neben den Zielsetzungen<br />
(siehe Kapitel 10.2.4) weitere Kennzahlen definiert waren.<br />
13.2.4 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess<br />
Der letzte Spiegelstrich betrifft den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Bei der<br />
Diskussion der Sicherheitsorganisation wurde besonderer Wert auf die Wirksamkeit<br />
<strong>und</strong> Durchgängigkeit der kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
gelegt d. h. ihre Organisation bis in die einzelnen Organisationsbausteine<br />
wie z. B. Schulung, Kommunikation, Beschaffung, Personalmanagement, Kontraktorenmanagement<br />
oder Betriebskontrolle hinein <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en eine möglichst<br />
kontinuierliche Überprüfung ihrer Wirksamkeit z. B. durch Begehungen, Berichte,<br />
Gremien mit TOP Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz etc.<br />
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