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Siegfried Böhm<br />

• ob für alle sicherheitsrelevante Anlagen <strong>und</strong> für das technische Equipment aktuelle<br />

Prüf- <strong>und</strong> Wartungspläne vorlagen.<br />

• ob das Personal nachvollziehbar für die ihm übertragenen Aufgaben qualifiziert<br />

worden war z. B. durch Überprüfung des Schulungskonzepts <strong>und</strong> der Unterweisungspläne.<br />

• ob für identifizierte Arbeitsabläufe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ein beschriebenes<br />

Erlaubnisscheinverfahren eingerichtet war <strong>und</strong> auch in der Praxis<br />

gelebt wurde.<br />

• ob den Mitarbeitern eins Unternehmensbereich alle Unterschriftsberechtigungen<br />

bekannt waren <strong>und</strong> ob es hierzu eine schriftliche Unterlage gab.<br />

• ob die Zuständigkeiten/Befugnisse für Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

schriftlich festgelegt waren z. B. in Aufgaben-/Stellenbeschreibungen.<br />

• ob für Tätigkeiten mit Sicherheitsrelevanz ein Vertretungsplan eingerichtet <strong>und</strong><br />

den Mitarbeitern bekannt gegeben worden war.<br />

• ob die Mitarbeiter auf die sie betreffenden betrieblichen Regelungen zu Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz Einfluss nehmen können z. B. über Verbesserungsvorschläge<br />

oder mit Hilfe eines beschriebenen Verfahrens zum Beschwerdemanagement<br />

<strong>und</strong> ob sie in die Planung sicherheitsrelevanter Arbeitsabläufe<br />

eingeb<strong>und</strong>en wurden.<br />

• ob ein aktuelles Programm zur arbeitsmedizinischen Vorsorge <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

eingerichtet war.<br />

• ob ein wirksames Notfallmanagement organisiert <strong>und</strong> mit den Mitarbeitern<br />

kommuniziert war.<br />

• ob eine fortlaufende Kontrolle der Wirksamkeit der Sicherheitsorganisation organisiert<br />

<strong>und</strong> schriftlich festgelegt war <strong>und</strong> ob hierfür neben den Zielsetzungen<br />

(siehe Kapitel 10.2.4) weitere Kennzahlen definiert waren.<br />

13.2.4 Kontinuierlicher Verbesserungsprozess<br />

Der letzte Spiegelstrich betrifft den Kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Bei der<br />

Diskussion der Sicherheitsorganisation wurde besonderer Wert auf die Wirksamkeit<br />

<strong>und</strong> Durchgängigkeit der kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

gelegt d. h. ihre Organisation bis in die einzelnen Organisationsbausteine<br />

wie z. B. Schulung, Kommunikation, Beschaffung, Personalmanagement, Kontraktorenmanagement<br />

oder Betriebskontrolle hinein <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en eine möglichst<br />

kontinuierliche Überprüfung ihrer Wirksamkeit z. B. durch Begehungen, Berichte,<br />

Gremien mit TOP Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz etc.<br />

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