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Wieland Wettberg<br />
Nachdem der HVBG <strong>und</strong> die BAuA diese Anpassung zunächst in eigenen Studien<br />
vorangetrieben hatten, haben diese dann auf Initiative des BMA ein gemeinsames<br />
„Referenzmodell“ zur Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit auf der Basis<br />
des Fachaufsichtsschreibens des BMA vom 29.12.97“ in Zusammenarbeit mit<br />
den den beiden wissenschaftlichen Einrichtungen von Systemkonzept (Köln) <strong>und</strong><br />
dem Fraunhofer-Institut IAO (Stuttgart) erarbeitet <strong>und</strong> dieses Mitte des Jahres 1999<br />
vorgelegt.<br />
Das Referenzmodell beschreibt den Gang der Ausbildung zur Erlangung der<br />
Fachk<strong>und</strong>e auf der Gr<strong>und</strong>lage der neuen Gesamtkonzeption zur Ausbildung<br />
zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den Gr<strong>und</strong>sätzen des Fachaufsichtsschreibens<br />
des BMA vom 29.12.1997.<br />
Der Gang der Ausbildung wird unter den veränderten Rahmenvorgaben als Folge<br />
des Lernprozesses in aufeinander aufbauenden Lernabschnitten charakterisiert. Dabei<br />
bleiben die qualitätsbestimmenden Anforderungen der Gesamtkonzeption von<br />
1996 erhalten.<br />
Das Referenzmodell liefert eine schlüssige <strong>und</strong> für die Praxis handhabbare Struktur<br />
der Ausbildung getrennt nach Präsenz- <strong>und</strong> Selbstlernphasen. Mit ihm wurden<br />
gr<strong>und</strong>legende Hinweise <strong>und</strong> Orientierungshilfen für die Erstellung von Ausbildungsmaterialien<br />
formuliert.<br />
Beschrieben wird, wie der durch das Fachaufsichtsschreiben vorgegebene Rahmen<br />
zur Umsetzung der Gesamtkonzeption der Ausbildung von 1996 genutzt werden<br />
kann. Insofern handelt es sich beim Referenzmodell um eine Gr<strong>und</strong>linie für die Vielzahl<br />
der Ausbildungsträger, wie die Ausbildung mit zusammenwirkenden Präsenz<strong>und</strong><br />
Selbstlernphasen gestaltet werden kann. Zugleich ist es ein Hilfsmittel für die<br />
zuständigen Landesbehörden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit<br />
der Anerkennung von Ausbildungsträgern zur Durchführung der Ausbildung von<br />
Fachkräften für Arbeitssicherheit.<br />
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