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Anhang 3<br />

Arbeitsschutz<br />

in Hessen<br />

Europäischer Rechtsrahmen<br />

<strong>und</strong> Umsetzung in Deutschland<br />

• Arbeitsschutzgesetz vom August 1996<br />

• Umsetzung der Arbeitsschutzrahmenrichtlinie von<br />

1989<br />

• Ziel<br />

• Sicherung <strong>und</strong> Verbesserung der Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit der Beschäftigten durch Maßnahmen<br />

zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit, zur<br />

Verhütung arbeitsbedingter Ges<strong>und</strong>heitsgefahren,<br />

zur menschengerechten Gestaltung der<br />

Arbeit, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsbedingungen<br />

Dr. Bernhard Brückner<br />

Hessisches<br />

Sozialministerium<br />

Arbeitsschutz<br />

in Hessen<br />

Europäischer Rechtsrahmen<br />

<strong>und</strong> Umsetzung in Deutschland<br />

• Philosophie des Arbeitsschutzgesetzes<br />

• Ganzheitlicher Begriff von Ges<strong>und</strong>heit:<br />

WHO: physisches, psychisches, soziales<br />

Wohlbefinden<br />

• Vorschrift mit Zielvorgaben, die<br />

Handlungsspielräume eröffnen<br />

• Zielorientierung, Eigeninitiative <strong>und</strong><br />

Verantwortungsbewusstsein der<br />

Normadressaten<br />

• Kommunikation <strong>und</strong> Beteiligung aller<br />

Dr. Bernhard Brückner<br />

Betroffenen<br />

Hessisches<br />

Sozialministerium<br />

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