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Albert Ritter<br />
beitsschutzes ergibt sich auch aus § 3 Absatz 2 des ArbSchG; dort wird eine „geeignete<br />
Organisation“ gefordert. Im Rahmen des Aufbaus des AMS beschäftigten sich<br />
deshalb mehrere Arbeitsgruppen mit der Regelung des Arbeitsschutzes im AFZ. Sie<br />
überprüften die bisherige Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes im AFZ,<br />
überarbeiteten bzw. ergänzten sie bei Bedarf <strong>und</strong> dokumentierten die Regelungen.<br />
Die Regelung des Arbeitsschutzes im AFZ umfasst nun:<br />
• eine festgelegte <strong>und</strong> beschriebene Arbeitsschutzorganisation (Akteure <strong>und</strong><br />
Gremien),<br />
• schriftlich festgelegte Zuständigkeiten im Arbeitsschutz (dargelegt in einer<br />
Zuständigkeitsmatrix, in Stellen- bzw. Funktionsbeschreibungen sowie in<br />
Bestellungen),<br />
• Darlegungen der betrieblichen Prozesse (z. B. Berufsausbildung, Fortbildung,<br />
Umschulung sowie Praktikantenausbildung) in die Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutzforderungen<br />
– wo erforderlich – eingeb<strong>und</strong>en sind,<br />
• dargelegte Prozesse des betrieblichen Arbeitsschutzes (z. B. Ermittlung, Bereitstellung<br />
<strong>und</strong> Umsetzung der relevanten Verpflichtungen im Arbeitsschutz,<br />
Belastungs- <strong>und</strong> Gefährdungsbeurteilung, arbeitsmedizinische Vorsorge,<br />
Regelung der Zusammenarbeit mit Fremdfirmen, Betriebsbegehungen,<br />
Sicherheitsaudit (interne AMS-Audits) sowie Unfallmeldewesen),<br />
• Anweisungen zur Sicherheit <strong>und</strong> zum Ges<strong>und</strong>heitsschutz in Form von<br />
– Info-Blättern (z. B. Info-Blatt für Ausbildungsbeauftragte bei Betriebseinsätzen,<br />
Info-Blatt für Referenten, Info-Blatt für Raumanbieter<br />
(Anbieter von Seminarräumen etc.), Vereinbarung mit der Berufsschule<br />
(dem Berufskolleg), Sicherheitsdatenblätter),<br />
– Betriebs- <strong>und</strong> Verfahrensanweisungen <strong>und</strong><br />
– Prüfanweisungen (z. B. Vorgehensbeschreibungen bei der Prüfung<br />
von Arbeitsmitteln gemäß BetrSichV <strong>und</strong> deren Dokumentation),<br />
• Regelung der Dokumentation <strong>und</strong> Lenkung der AS-/ AMS-Dokumente<br />
– Was ist zu dokumentieren?<br />
– Wer dokumentiert <strong>und</strong> aktualisiert?<br />
– zu verwendende Dokumentationsvorlagen<br />
– Ablageort<br />
– Aufbewahrungsdauer.<br />
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