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Siegfried Böhm<br />

13.2.2 Nutzen von Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz-Audits<br />

In der Fachliteratur werden als Nutzen von System- <strong>und</strong> Compliance-Audits folgende<br />

Argumente angeführt:<br />

• Hilfsmittel zur Erfüllung der gesetzlichen Organisationsverpflichtungen für<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz (Verbesserung der Rechtssicherheit,<br />

Vermeiden von Organisationsverschulden);<br />

• Hilfsmittel zur Überprüfung der Umsetzung firmeninterner Regelungen zu<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz;<br />

• Dokumentation der Erfüllung dieser Verpflichtungen;<br />

• Reduzierung des Organisationsaufwandes <strong>und</strong> der Wahrscheinlichkeit von<br />

Organisationslücken durch systematisches Vorgehen;<br />

• Reduzierung der Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen im technischen,<br />

Personen- <strong>und</strong> Produktbereich durch Identifizieren von Schwachstellen in der<br />

Sicherheits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsorganisation des Unternehmens <strong>und</strong> in seinen<br />

Organisationseinheiten;<br />

• Reduzierung von wirtschaftlichen Risiken (Imageverlust, Haftungsansprüche<br />

Dritter u. a.) durch Verbesserung der Wirksamkeit des Managements für das<br />

sichere Betreiben von Verfahren <strong>und</strong> Anlagen <strong>und</strong> in Bezug auf die Vermeidung<br />

von Fehlern bei der Abwicklung von Arbeitsabläufen (z. B. eindeutige<br />

<strong>und</strong> lückenlose Zuordnung von Zuständigkeiten/Befugnissen) sowie durch<br />

Verbesserung der Nachhaltigkeit des Managements für das sichere Betreiben<br />

(z. B. regelmäßige Wirksamkeitskontrolle, Maßnahmenverfolgung, kontinuierliche<br />

Verbesserung) durch systematisches <strong>und</strong> flächendeckendes Vorgehen<br />

nach vorgedachten Plänen/Konzepten/Verfahren.<br />

Der wichtigste Gr<strong>und</strong> für die Durchführung der BOAT-Audits waren die Vermeidung<br />

von wirtschaftlichen Risiken durch Image-/Bonitätsverluste infolge von Betriebsstörungen<br />

<strong>und</strong> von öffentlichkeitswirksamen Ereignissen auf dem Gebiet Sicherheit <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz. Es bestand in den Unternehmen erhebliches Interesse Informationen<br />

darüber zu bekommen, in wieweit die bestehende Organisation für Sicherheit<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz das sichere Betreiben der Verfahren, Anlagen, Arbeitsabläufe<br />

des Unternehmens/Unternehmensteils gewährleisten kann. Konkrete Anlässe für<br />

Audits waren z. B. die Überprüfung der Sicherheitsorganisation vor einem möglicherweise<br />

bevorstehenden Überwachungsaudit der Aufsichtsbehörde gem. § 16<br />

StörfallV, die Angleichung des Sicherheitsniveaus in den einzelnen Betrieben eines<br />

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