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Produktsicherheit <strong>und</strong> Wettbewerb:<br />
Staatliche Verantwortung zwischen Verbraucherschutz <strong>und</strong> Marktwirtschaft<br />
Stellen, die Verteilung der Aufgaben an die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin<br />
<strong>und</strong> die Einrichtung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel <strong>und</strong><br />
Verbraucherprodukten.<br />
Wesentlich neben dem Begriff „Produkt“ ist das „Inverkehrbringen, das in Abbildung10.4<br />
schematisch dargestellt ist. Inverkehrbringen bedeutet nach dem Geräte<strong>und</strong><br />
Produktsicherheitsgesetz jedes Überlassen eines Produktes an andere, unabhängig<br />
davon, ob dieses Überlassen gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung erfolgt.<br />
Das Gesetz definiert dabei auch den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme, der die<br />
Grenze darstellt zwischen einem neuen <strong>und</strong> einem gebrauchten Produkt.<br />
Abb. 10.4 Inverkehrbringen <strong>und</strong> erste Inbetriebnahme 21<br />
Ein Produkt ist so lange neu, solange es noch nicht beim ersten Verwender angekommen<br />
ist. Der Weg vom Hersteller über einen oder mehrere Zwischenhändler ist<br />
21 Darstellung nach Dirk Moritz, B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />
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