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Produktsicherheit <strong>und</strong> Wettbewerb:<br />

Staatliche Verantwortung zwischen Verbraucherschutz <strong>und</strong> Marktwirtschaft<br />

Stellen, die Verteilung der Aufgaben an die B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin<br />

<strong>und</strong> die Einrichtung des Ausschusses für technische Arbeitsmittel <strong>und</strong><br />

Verbraucherprodukten.<br />

Wesentlich neben dem Begriff „Produkt“ ist das „Inverkehrbringen, das in Abbildung10.4<br />

schematisch dargestellt ist. Inverkehrbringen bedeutet nach dem Geräte<strong>und</strong><br />

Produktsicherheitsgesetz jedes Überlassen eines Produktes an andere, unabhängig<br />

davon, ob dieses Überlassen gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung erfolgt.<br />

Das Gesetz definiert dabei auch den Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme, der die<br />

Grenze darstellt zwischen einem neuen <strong>und</strong> einem gebrauchten Produkt.<br />

Abb. 10.4 Inverkehrbringen <strong>und</strong> erste Inbetriebnahme 21<br />

Ein Produkt ist so lange neu, solange es noch nicht beim ersten Verwender angekommen<br />

ist. Der Weg vom Hersteller über einen oder mehrere Zwischenhändler ist<br />

21 Darstellung nach Dirk Moritz, B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

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