Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...
Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...
Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Lässt sich Arbeitsschutz messen <strong>und</strong> bewerten? – Das Management-Instrument<br />
zur Bewertung der Qualität des Arbeitsschutzes im Unternehmen<br />
Kerndimension 3 – Erforderliche Mittel bereitstellen<br />
Eine Gr<strong>und</strong>pflicht des Arbeitgebers besteht in der Bereitstellung der erforderlichen<br />
Mittel für den betrieblichen Arbeitsschutz. Der Begriff „erforderliche Mittel“ bezieht<br />
sich dabei nicht nur auf den Einsatz von finanziellen Ressourcen, beispielsweise für<br />
die Beschaffung sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechter Arbeitsmittel, sondern umfasst<br />
insbesondere auch sächliche, zeitliche <strong>und</strong> organisatorische Ressourcen, die<br />
ein Unternehmen z.B. für arbeitsschutzbezogene Projektarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen,<br />
Schulungsmaterial etc. aufwendet.<br />
Kerndimension 4 – Arbeitsbedingungen beurteilen<br />
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Schwachstellen im Arbeitssystem, im<br />
Arbeitsablauf, in der Betriebsorganisation oder in den individuellen Arbeitsweisen der<br />
Beschäftigten systematisch ermitteln <strong>und</strong> eine Einschätzung der Sicherheits- <strong>und</strong><br />
Ges<strong>und</strong>heitsrisiken ermöglichen, um darauf aufbauend zu bewerten, ob <strong>und</strong> an welchen<br />
Stellen erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind. In einem ganzheitlichen<br />
Arbeitsschutzverständnis bezieht sich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />
auf alle Gefährdungsfaktoren in einem Arbeitssystem, die im Rahmen eines<br />
soziotechnischen Ansatzes ermittelt werden können, so dass auch die dem nicht<br />
bzw. gering normierten arbeitswissenschaftlichen Bereich zuordbaren „weichen Faktoren“,<br />
wie z.B. psychische Arbeitsbelastungen, soziale Beziehungen am Arbeitsplatz<br />
u.ä., ausdrückliche Beachtung finden.<br />
Dabei ist die Durchführung der Arbeitsplatz- bzw. Gefährdungsbeurteilungen nicht<br />
die Erfüllung einer lästigen gesetzlichen Verpflichtung mit zusätzlichem bürokratischen<br />
Dokumentationsaufwand, sondern liefert vielmehr zielgerichtet Hinweise auf<br />
betriebliche Verbesserungspotentiale, die durch Einbindung in andere betriebliche<br />
Zusammenhänge einen wertvollen Beitrag zur Gesamtentwicklung eines Unternehmens<br />
leisten können.<br />
Kerndimension 5 – Erforderliche Maßnahmen treffen<br />
Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind alle verpflichtenden Vorgehensweisen<br />
zur Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung, die in den Arbeitsschutz<strong>und</strong><br />
Unfallverhütungsvorschriften formuliert werden, <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden<br />
Handlungsanforderungen. Insofern stellt beispielsweise die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“<br />
(siehe Kerndimension 4) für sich eine erforderliche Maßnahme des<br />
Arbeitsschutzes dar.<br />
85