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Lässt sich Arbeitsschutz messen <strong>und</strong> bewerten? – Das Management-Instrument<br />

zur Bewertung der Qualität des Arbeitsschutzes im Unternehmen<br />

Kerndimension 3 – Erforderliche Mittel bereitstellen<br />

Eine Gr<strong>und</strong>pflicht des Arbeitgebers besteht in der Bereitstellung der erforderlichen<br />

Mittel für den betrieblichen Arbeitsschutz. Der Begriff „erforderliche Mittel“ bezieht<br />

sich dabei nicht nur auf den Einsatz von finanziellen Ressourcen, beispielsweise für<br />

die Beschaffung sicherheits- <strong>und</strong> ges<strong>und</strong>heitsgerechter Arbeitsmittel, sondern umfasst<br />

insbesondere auch sächliche, zeitliche <strong>und</strong> organisatorische Ressourcen, die<br />

ein Unternehmen z.B. für arbeitsschutzbezogene Projektarbeit, Qualifizierungsmaßnahmen,<br />

Schulungsmaterial etc. aufwendet.<br />

Kerndimension 4 – Arbeitsbedingungen beurteilen<br />

Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen soll Schwachstellen im Arbeitssystem, im<br />

Arbeitsablauf, in der Betriebsorganisation oder in den individuellen Arbeitsweisen der<br />

Beschäftigten systematisch ermitteln <strong>und</strong> eine Einschätzung der Sicherheits- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsrisiken ermöglichen, um darauf aufbauend zu bewerten, ob <strong>und</strong> an welchen<br />

Stellen erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen sind. In einem ganzheitlichen<br />

Arbeitsschutzverständnis bezieht sich die Beurteilung der Arbeitsbedingungen<br />

auf alle Gefährdungsfaktoren in einem Arbeitssystem, die im Rahmen eines<br />

soziotechnischen Ansatzes ermittelt werden können, so dass auch die dem nicht<br />

bzw. gering normierten arbeitswissenschaftlichen Bereich zuordbaren „weichen Faktoren“,<br />

wie z.B. psychische Arbeitsbelastungen, soziale Beziehungen am Arbeitsplatz<br />

u.ä., ausdrückliche Beachtung finden.<br />

Dabei ist die Durchführung der Arbeitsplatz- bzw. Gefährdungsbeurteilungen nicht<br />

die Erfüllung einer lästigen gesetzlichen Verpflichtung mit zusätzlichem bürokratischen<br />

Dokumentationsaufwand, sondern liefert vielmehr zielgerichtet Hinweise auf<br />

betriebliche Verbesserungspotentiale, die durch Einbindung in andere betriebliche<br />

Zusammenhänge einen wertvollen Beitrag zur Gesamtentwicklung eines Unternehmens<br />

leisten können.<br />

Kerndimension 5 – Erforderliche Maßnahmen treffen<br />

Erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind alle verpflichtenden Vorgehensweisen<br />

zur Arbeitssicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsförderung, die in den Arbeitsschutz<strong>und</strong><br />

Unfallverhütungsvorschriften formuliert werden, <strong>und</strong> die sich daraus ergebenden<br />

Handlungsanforderungen. Insofern stellt beispielsweise die „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“<br />

(siehe Kerndimension 4) für sich eine erforderliche Maßnahme des<br />

Arbeitsschutzes dar.<br />

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