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Matthias Honnacker<br />

Tab. 10.3<br />

Europäische Richtlinien nach Artikel 137 EG-Vertrag (Fortsetzung)<br />

Regelungsbereich der<br />

Europäischen Richtlinie<br />

In übertägigen oder untertägigen<br />

mineralgewinnenden Betrieben<br />

(12. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

An Bord von Fischereifahrzeugen<br />

(13. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe<br />

(14. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Verbesserung des Ges<strong>und</strong>heitsschutzes <strong>und</strong><br />

der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch<br />

explosionsfähige Atmosphären gefährdet<br />

werden können<br />

(15. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Gefährdung durch physikalische<br />

Einwirkungen (Vibrationen)<br />

(16. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Gefährdung durch physikalische<br />

Einwirkungen (Lärm)<br />

(17. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Gefährdung durch physikalische<br />

Einwirkungen (elektromagnetische Felder)<br />

(18. Einzelrichtlinie zur 89/391/EWG)<br />

Nummer der<br />

Richtlinie Änderung<br />

92/104/EWG<br />

93/103/EG<br />

98/24/EG<br />

1999/92/EG<br />

2002/44/EG<br />

Deutsche<br />

Umsetzung<br />

B<strong>und</strong>esbergV<br />

GefStoffV<br />

BetrSichV<br />

2003/10/EG "BGV B 3"<br />

2004/40/EG<br />

Unter den Artikel 95 fallen also alle Regelungen des technischen Arbeitsschutzes, z.<br />

B. diejenigen, die in Deutschland im Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheitsgesetz <strong>und</strong> den<br />

nachgeordneten Verordnungen umgesetzt sind. Da die Richtlinien sich im Sinne des<br />

New Approach auf gr<strong>und</strong>legende Sicherheitsanforderungen beschränken, die im Detail<br />

mit Bezug zum jeweiligen Produkt noch zu spezifizieren sind, wurden vereinbart,<br />

diese Aufgabe den nationalen <strong>und</strong> europäischen Normungsinstituten zu übertragen.<br />

Im Rahmen der Umsetzung dieser Gr<strong>und</strong>gedanken wurde eine neue ordnungspolitische<br />

Verfahrensweise <strong>und</strong> Strategie durch die Entschließung des Rates von 1985<br />

über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der technischen Harmonisierung <strong>und</strong> der<br />

Normung 19 festgelegt.<br />

19 Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 über eine neue Konzeption auf dem Gebiet der<br />

technischen Harmonisierung <strong>und</strong> der Normung, Entschließung des Rates 85/C 136/01,<br />

Amtsblatt C 136 vom 4. Juni 1985<br />

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