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Management von Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz – ein Unternehmensziel<br />

Der Aufbau eines Arbeitsschutz-Managementsystems besteht aus dessen Elementen<br />

oder Hauptprozesse <strong>und</strong> deren Zusammenwirken (Wechselwirkungen). Die Elemente<br />

stellen keine starren Strukturen dar. Sie verkörpern den geplanten Aufbau des<br />

Managementsystems (das Gefüge), deren geplantes Zusammenspiel (Beziehungsgefüge)<br />

<strong>und</strong> die geplanten Prozesse (festgelegte Abläufe, die zur Erreichung der<br />

festgelegten Ziele beitragen sollen). Der Aufbau eines AMS gibt dem Managementsystem<br />

eine erkennbare Architektur. Die „Architektur“ des Arbeitsschutz-<br />

Managementsystems des AFZ zeigt Abbildung 11.4.<br />

11.4.1 Die Arbeitsschutzpolitik des AFZ<br />

In der Arbeitsschutzpolitik haben die Betriebsleitung <strong>und</strong> der Betriebsrat schriftlich<br />

eine Vision, Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Verpflichtungen zur betrieblichen Sicherheit <strong>und</strong> zum<br />

Ges<strong>und</strong>heitsschutz formuliert. Die Arbeitsschutzpolitik gibt damit den betrieblichen<br />

Aktivitäten im Arbeitsschutz eine Ausrichtung <strong>und</strong> zeigt deren Stellenwert im Unternehmen<br />

auf. Sie formuliert auch, welchen Stellenwert die Mitarbeiter der eigenen<br />

Sicherheit <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> der von Kollegen <strong>und</strong> Dritter sowie der Sicherheit von<br />

Betriebsmitteln <strong>und</strong> Anlagen beimessen sollten (siehe Ritter, Dresenkamp u. a. 2005,<br />

34). Die Führungskräfte haben die Aufgabe, die Arbeitsschutzpolitik mit ihren Mitarbeitern<br />

zu besprechen <strong>und</strong> regelmäßig wieder zu thematisieren.<br />

11.4.2 Die Ziele des AFZ im Arbeitsschutz<br />

Für ein zielorientiertes <strong>und</strong> systematisches Arbeitsschutzhandeln, wie es ein Arbeitsschutzmanagement<br />

anstrebt, sind neben der Arbeitsschutzpolitik konkrete Ziele für<br />

die betriebliche Sicherheit <strong>und</strong> den Ges<strong>und</strong>heitsschutz erforderlich. Abgeleitet aus<br />

den bewerteten Ergebnissen des Vorjahres sowie den Zielen des Unternehmens,<br />

formuliert deshalb die Betriebsleitung jährlich Ziele für den betrieblichen Arbeitsschutz.<br />

Sie umfassen sowohl messbare Ergebnisziele, als auch messbare Maßnahmenziele<br />

(jeweils mit Bewertungsindikatoren bzw. Kennzahlen). Die Ziele für den<br />

gesamten Betrieb werden auf die Betriebsbereiche <strong>und</strong> von dort bis zu den einzelnen<br />

Mitarbeitern heruntergebrochen <strong>und</strong> vereinbart. D. h. Arbeitsschutzziele sind Bestandteil<br />

der jährlichen Zielvereinbarungen.<br />

11.4.3 Regelung des Arbeitsschutzes im AFZ<br />

Aus anderen betrieblichen Bereichen, wie z. B. der Produktion oder dem Qualitätsmanagement<br />

ist bekannt, dass eine effektive <strong>und</strong> effiziente Aufgabenerfüllung vor<br />

allem durch geplante (geregelte) Prozesse mit definierten Anforderungen, klaren Zuständigkeiten<br />

<strong>und</strong> gesicherten Ressourcen sowie durch ein systematisches Handeln<br />

gewährleistet wird. Die Notwendigkeit einer klaren Regelung des betrieblichen Ar-<br />

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