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Gerhard Strothotte<br />
Betreuung für mehr als 1,7 Millionen <strong>und</strong> zur sicherheitstechnischen Betreuung für<br />
mehr als 1,9 Millionen Klein- <strong>und</strong> Kleinstunternehmen zu treffen.<br />
Die BGen übertrugen die für mittlere <strong>und</strong> Großunternehmen geltenden Regelungen<br />
auf der Basis von Mindest-Einsatzzeiten auf kleine <strong>und</strong> Kleinstunternehmen (sog.<br />
Regelbetreuung). Um hierbei die besonderen Verhältnisse dieser Betriebe zu berücksichtigen,<br />
wurden teilweise Kumulationsmöglichkeiten der Einsatzzeiten über<br />
mehrere Jahre geschaffen <strong>und</strong> die Einführung der betriebsärztlichen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />
Betreuung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße über mehrere Jahre<br />
gestaffelt.<br />
23 Berufsgenossenschaften führten parallel zur Regelbetreuung das Unternehmermodell<br />
zur sicherheitstechnischen Betreuung ein. Im Bereich der betriebsärztlichen<br />
Betreuung wurde bei drei Berufsgenossenschaften ein dem Unternehmermodell vergleichbares<br />
alternatives Betreuungsmodell entwickelt. Dieses alternative Betreuungsmodell<br />
sieht vor, den in das Betriebsgeschehen eingeb<strong>und</strong>enen Unternehmer<br />
über seine Aufgaben zum Arbeitsschutz zu informieren <strong>und</strong> ihn zu motivieren, entsprechende<br />
Maßnahmen zu ergreifen <strong>und</strong> sich bei Bedarf durch externe Betriebsärzte<br />
beraten zu lassen. Die erforderlichen Maßnahmen bzw. Betreuungsanlässe<br />
erkennt der Unternehmer auf der Gr<strong>und</strong>lage einer im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsermittlung.<br />
6.2 Bilanz der Kleinbetriebsbetreuung<br />
Die Übergangsfristen für die Einbeziehung der kleinsten Unternehmen in die betriebsärztliche<br />
<strong>und</strong> sicherheitstechnische Betreuung sind erst in letzter Zeit abgelaufen.<br />
Sie reichten im Einzelfall bis in das Jahr 2004 hinein. Erfahrungen hinsichtlich<br />
der Umsetzung der Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz in kleinen <strong>und</strong> kleinsten<br />
Unternehmen liegen also erst relativ aktuell vor. Entsprechend den Erfahrungen<br />
in anderen Staaten der EU [Bericht an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft<br />
2004] stößt die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz<br />
auch in Deutschland auf Probleme, teilweise auch auf Widerstände. Dies liegt z. B.<br />
darin begründet, dass verordnete Maßnahmen zum Arbeitsschutz in kleinen <strong>und</strong><br />
kleinsten Unternehmen häufig als unnötige Belastungen empf<strong>und</strong>en werden. Andererseits<br />
ergeben sich auch Probleme für die betriebsärztlichen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />
Dienstleistungsunternehmen durch teilweise minimale Einsatzzeitenkontingente.<br />
Diese sind unter inhaltlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Aspekten nicht als qualitativ<br />
akzeptable Dienstleistung erbringbar.<br />
Unter Fachleuten wuchs im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis, dass die kleinen<br />
<strong>und</strong> kleinsten Unternehmen in erster Linie besser über die Sinnhaftigkeit <strong>und</strong> die<br />
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