23.02.2014 Aufrufe

Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...

Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...

Download (PDF-Datei 5,0 MB) - und Qualitätsrecht - Bergische ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gerhard Strothotte<br />

Betreuung für mehr als 1,7 Millionen <strong>und</strong> zur sicherheitstechnischen Betreuung für<br />

mehr als 1,9 Millionen Klein- <strong>und</strong> Kleinstunternehmen zu treffen.<br />

Die BGen übertrugen die für mittlere <strong>und</strong> Großunternehmen geltenden Regelungen<br />

auf der Basis von Mindest-Einsatzzeiten auf kleine <strong>und</strong> Kleinstunternehmen (sog.<br />

Regelbetreuung). Um hierbei die besonderen Verhältnisse dieser Betriebe zu berücksichtigen,<br />

wurden teilweise Kumulationsmöglichkeiten der Einsatzzeiten über<br />

mehrere Jahre geschaffen <strong>und</strong> die Einführung der betriebsärztlichen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />

Betreuung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße über mehrere Jahre<br />

gestaffelt.<br />

23 Berufsgenossenschaften führten parallel zur Regelbetreuung das Unternehmermodell<br />

zur sicherheitstechnischen Betreuung ein. Im Bereich der betriebsärztlichen<br />

Betreuung wurde bei drei Berufsgenossenschaften ein dem Unternehmermodell vergleichbares<br />

alternatives Betreuungsmodell entwickelt. Dieses alternative Betreuungsmodell<br />

sieht vor, den in das Betriebsgeschehen eingeb<strong>und</strong>enen Unternehmer<br />

über seine Aufgaben zum Arbeitsschutz zu informieren <strong>und</strong> ihn zu motivieren, entsprechende<br />

Maßnahmen zu ergreifen <strong>und</strong> sich bei Bedarf durch externe Betriebsärzte<br />

beraten zu lassen. Die erforderlichen Maßnahmen bzw. Betreuungsanlässe<br />

erkennt der Unternehmer auf der Gr<strong>und</strong>lage einer im Betrieb durchzuführenden Gefährdungsermittlung.<br />

6.2 Bilanz der Kleinbetriebsbetreuung<br />

Die Übergangsfristen für die Einbeziehung der kleinsten Unternehmen in die betriebsärztliche<br />

<strong>und</strong> sicherheitstechnische Betreuung sind erst in letzter Zeit abgelaufen.<br />

Sie reichten im Einzelfall bis in das Jahr 2004 hinein. Erfahrungen hinsichtlich<br />

der Umsetzung der Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz in kleinen <strong>und</strong> kleinsten<br />

Unternehmen liegen also erst relativ aktuell vor. Entsprechend den Erfahrungen<br />

in anderen Staaten der EU [Bericht an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft<br />

2004] stößt die Durchführung der Betreuungsmaßnahmen zum Arbeitsschutz<br />

auch in Deutschland auf Probleme, teilweise auch auf Widerstände. Dies liegt z. B.<br />

darin begründet, dass verordnete Maßnahmen zum Arbeitsschutz in kleinen <strong>und</strong><br />

kleinsten Unternehmen häufig als unnötige Belastungen empf<strong>und</strong>en werden. Andererseits<br />

ergeben sich auch Probleme für die betriebsärztlichen <strong>und</strong> sicherheitstechnischen<br />

Dienstleistungsunternehmen durch teilweise minimale Einsatzzeitenkontingente.<br />

Diese sind unter inhaltlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Aspekten nicht als qualitativ<br />

akzeptable Dienstleistung erbringbar.<br />

Unter Fachleuten wuchs im Laufe der letzten Jahre die Erkenntnis, dass die kleinen<br />

<strong>und</strong> kleinsten Unternehmen in erster Linie besser über die Sinnhaftigkeit <strong>und</strong> die<br />

36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!