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Wieland Wettberg<br />

Ergänzend zu dem in den Ausbildungsstufen I <strong>und</strong> II vermittelten Wissen <strong>und</strong> den<br />

gewonnenen Erfahrungen soll die Fachk<strong>und</strong>e in der Ausbildungsstufe III wirtschaftsbereichsbezogen<br />

<strong>und</strong> branchenspezifisch erweitert <strong>und</strong> vertieft werden.<br />

Während die Ausbildungsstufen I <strong>und</strong> II Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Handlungswissen entsprechend<br />

der Generalistenrolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit weitgehend branchenneutral<br />

vermitteln, besteht das Anliegen nunmehr darin,<br />

• eine wirtschaftsbereichsbezogene bzw. branchenspezifische Erweiterung<br />

<strong>und</strong> Vertiefung des Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Handlungswissens vorzunehmen;<br />

• Handlungskompetenz bezogen auf wirtschaftbereichs- bzw. branchenbezogene<br />

Erfordernisse zu vertiefen;<br />

• Lösungsstrategien anhand konkreter wirtschaftbereichs- bzw. branchenbezogener<br />

Fallbeispiele zu vermitteln.<br />

Präsenzphase I • 1 Woche<br />

Selbstlernphase I<br />

LEK 1<br />

Ausbildungsstufe<br />

I<br />

Ausbildungsstufe<br />

II<br />

Präsenzphase II • 1 Woche<br />

Präsenzphase III<br />

2 Wochen<br />

Präsenzphase IV • 1 Woche<br />

Selbstlernphase II<br />

Selbstlernphase III<br />

LEK 3<br />

Praktikum<br />

LEK 2<br />

Ausbildungsstufe<br />

III<br />

Präsenzphase V • bis 1Woche<br />

LEK 4<br />

Abb. 5.4<br />

Struktur der Ausbildung<br />

Die konkrete Ausgestaltung dieser Ausbildungsstufe III wird gemäß Fachaufsichtsschreiben<br />

des damaligen B<strong>und</strong>esministeriums für Arbeit <strong>und</strong> Sozialordnung (BMA),<br />

dem heutigen B<strong>und</strong>esministerium für Arbeit <strong>und</strong> Soziales (BMAS) bedarfsbezogen<br />

von den zuständigen Unfallversicherungsträgern festgelegt <strong>und</strong> durchgeführt.<br />

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