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Die neue Konzeption der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

Begleitend zu der theoretischen Ausbildung in den Ausbildungsstufen I-III ist ein<br />

Praktikum durchzuführen, in dem das erworbene Wissen in der Praxis selbständig<br />

aufgabenorientiert <strong>und</strong> betriebsbezogen angewendet wird; dies kann insbesondere in<br />

Form von Arbeitsaufgaben zur Lösung konkreter betrieblicher Arbeitsschutzprobleme<br />

geschehen. Die Praktikumsaufgaben sollen i. d. R. innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen<br />

werden. Für die Absolvierung dieser theoretischen <strong>und</strong> praktischen Ausbildung<br />

wird dem Lehrgangsteilnehmer ein maximaler Zeitraum von höchstens 3 Jahren<br />

eingeräumt.<br />

Mit dem Abschluss dieses von der B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeitsschutz <strong>und</strong> Arbeitsmedizin<br />

<strong>und</strong> dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) beauftragten<br />

<strong>und</strong> 1996 abgeschlossenen Projekts „Neuordnung der Ausbildung zur<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit“ wurde ein den zeitgemäßen Erfordernissen des Arbeitsschutzes<br />

gerecht werdendes Gesamtkonzept der Ausbildung zur Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit vorgelegt.<br />

Die Neukonzeption wurde als Ergebnis eines Diskursprozesses – es erfolgte eine<br />

iterative Projektbearbeitung mit einem Netzwerk beteiligter Personen – mit einer projektbegleitenden<br />

Steuerungsgruppe zunächst bezogen auf seminaristische Vermittlungswege<br />

entwickelt. Es lagen diesbezüglich Zeitansätze von sechs Wochen für die<br />

Ausbildungsstufe I, zwei Wochen für die Ausbildungsstufe II <strong>und</strong> bis zu vier Wochen<br />

für die Ausbildungsstufe III zugr<strong>und</strong>e.<br />

Entscheidend ist:<br />

„Die Ausbildungsstufen I bis III sind in einem zeitlichen Rahmen durchzuführen,<br />

der die betriebliche Abwesenheitszeit der bisherigen Ausbildung (i. d. R.<br />

sechs Wochen in Seminarform) nicht übersteigt. Um die vorgesehenen Ausbildungsinhalte<br />

vollständig vermitteln zu können, sollen insbesondere moderne<br />

Techniken der Wissensvermittlung (z. B. mediengestützte Lernmethoden, Lernen<br />

im Betrieb) verstärkt eingesetzt werden.“ (3. Gr<strong>und</strong>satz)<br />

Mit diesem Gr<strong>und</strong>satz soll der politische Wille ausgedrückt werden, einerseits die<br />

Ausbildungskonzeption ohne inhaltliche Reduktion umzusetzen <strong>und</strong> andererseits die<br />

Betriebe durch den Einsatz moderner Wege der Wissensvermittlung von längeren<br />

betrieblichen Abwesenheitszeiten der Teilnehmer an der Ausbildung zu entlasten.<br />

Neben den klassischen Vermittlungswegen wird hier auf Selbstlernphasen mittels<br />

Computer Based Training gesetzt.<br />

Unter dieser Prämisse ist eine 1:1-Umsetzung der Gesamtkonzeption von 1996 nach<br />

den Vorgaben des Fachaufsichtsschreibens des BMA nicht möglich, <strong>und</strong> es war erforderlich,<br />

eine solche Anpassung vorzunehmen, die sicherstellt, dass die künftige<br />

Ausbildung sowohl den inhaltlichen <strong>und</strong> didaktischen Ansprüchen der Gesamtkonzeption<br />

von 1996 <strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>sätzen des Fachaufsichtsschreibens als auch den<br />

Realisierungsmöglichkeiten sowie den Nutzungsmöglichkeiten vorhandener Ressourcen<br />

entspricht.<br />

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