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Produktsicherheit <strong>und</strong> Wettbewerb:<br />

Staatliche Verantwortung zwischen Verbraucherschutz <strong>und</strong> Marktwirtschaft<br />

Diese Neue Konzeption gründet sich auf vier Gr<strong>und</strong>sätze:<br />

1. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften beschränkt sich auf die Festlegung<br />

der wesentlichen Anforderungen, denen die in der Gemeinschaft in den Verkehr<br />

gebrachten Produkte genügen müssen, damit für sie der freie Warenverkehr in<br />

der Gemeinschaft gewährleistet ist.<br />

2. Die technischen Spezifikationen für Produkte, die den in den Richtlinien enthaltenen<br />

wesentlichen Anforderungen entsprechen, werden in harmonisierten Normen<br />

festgelegt.<br />

3. Die Anwendung der harmonisierten oder sonstigen Normen bleibt freiwillig <strong>und</strong><br />

dem Hersteller steht es stets frei, andere technische Spezifikationen zu benutzen,<br />

um den Anforderungen zu entsprechen.<br />

4. Bei Produkten, die nach harmonisierten Normen hergestellt worden sind, wird<br />

davon ausgegangen, dass sie die entsprechenden wesentlichen Anforderungen<br />

erfüllen. Europa regelt damit nur noch die wesentlichen Anforderungen in Richtlinien.<br />

Detaillierte technische Spezifikationen werden im Auftrag der EU durch die<br />

nationalen <strong>und</strong> europäischen Normungsinstitute entwickelt, es entstehen sogenannte<br />

harmonisierte Normen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze des Globalen <strong>und</strong> des Neuen Konzeptes sowie die auf Basis des<br />

Artikels 95 des EG-Vertrages erlassenen Richtlinien bilden die Gr<strong>und</strong>lage für die Regelungen<br />

zur Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheit in Deutschland.<br />

10.3 Geräte- <strong>und</strong> Produktsicherheit in Deutschland<br />

10.3.1 Gesetzgebungskompetenz im Gr<strong>und</strong>gesetz<br />

Die allgemeinen Zuständigkeiten von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern für die Gesetzgebung regelt<br />

das Gr<strong>und</strong>gesetz im wesentlichen in den Artikeln 73 <strong>und</strong> 74.<br />

Der Artikel 73 legt fest, dass der B<strong>und</strong> die ausschließliche Gesetzgebung, z. B. über<br />

auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung <strong>und</strong> den Schutz der Zivilbevölkerung hat.<br />

Im Artikel 74 sind Regelungen über die konkurrierende Gesetzgebung festgelegt.<br />

Diese erstreckt sich über eine Vielzahl von Rechtsbereichen. In Artikel 14 Absatz 12<br />

werden z. B. das Arbeitsrecht, die Betriebsverfassung, der Arbeitsschutz, Arbeitsvermittlung,<br />

Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung genannte, der Absatz 20<br />

ergänzt den Schutz beim Verkehr mit Lebens- <strong>und</strong> Genussmitteln, Bedarfsgegenständen,<br />

Futtermitteln, Saat- <strong>und</strong> Pflanzgut, Schutz der Pflanzen <strong>und</strong> den Tierschutz.<br />

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