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Matthias Honnacker<br />
noch keine Verwendung des Produktes, erst die Überlassung an den Endverbraucher<br />
macht das Produkt zu einem gebrauchten Produkt. Trotzdem sind Übergänge<br />
vom Hersteller an einen <strong>und</strong> an weitere Händler, an den Verwender <strong>und</strong> weitere spätere<br />
Verwender Inverkehrbringungsprozesse.<br />
10.3.3 Konformitätsbewertung <strong>und</strong> Marktaufsicht<br />
Für die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten werden in Deutschland zwei<br />
Systeme miteinander verwoben.<br />
Das erste Teilsystem lässt sich mit dem Gedanken der Vorbeugung verbinden <strong>und</strong><br />
erfolgt durch einen mehrstufigen Ansatz der Konformitätsbewertung. In diesem Prozess<br />
werden die Objekte der Konformitätsbewertung, z. B. Produkte, Dienstleistungen,<br />
Managementsysteme usw., durch zugelassene Stellen zertifiziert. Diese müssen<br />
sich wiederum durch zuständige Behörden <strong>und</strong> Akkreditierungsstellen einem<br />
Anerkennungs- <strong>und</strong> Akkreditierungsverfahren unterziehen, so dass eine Überwachung<br />
des Objekts der Konformitätsbewertung ebenso erfolgt wie eine Überwachung<br />
des Überwachers. Dieses Teilsystem ist insofern vorbeugend, als es schon vor dem<br />
Inverkehrbringen ansetzt.<br />
Das zweite Teilsystem ist mit dem Gedanken einer Reaktion auf den Markt verb<strong>und</strong>en.<br />
Es wird realisiert durch die Durchführung der Marktüberwachung, die nicht nur<br />
beim Inverkehrbringen wirkt, sondern auch Produkte beobachtet, die schon am Markt<br />
sind. Dies ist eine Aufgabe der B<strong>und</strong>esländer, die ihre Maßnahmen im Arbeitsausschuss<br />
Marktüberwachung koordinieren. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />
hat eine umfangreiche Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung<br />
in Deutschland 22 erlassen, die im Internet zu erhalten ist.<br />
Die Marktaufsicht in Europa orientiert sich an vier Gr<strong>und</strong>sätzen 23 :<br />
• Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument für die Durchsetzung der nach<br />
dem neuen Konzept verfassten Richtlinien.<br />
• Ziel der Marktaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Bestimmungen der einschlägigen<br />
Richtlinien gemeinschaftsweit eingehalten werden. Unabhängig vom<br />
Ursprung des Produktes haben die Bürger im gesamten Binnenmarkt Anspruch<br />
auf das gleiche Schutzniveau. Darüber hinaus spielt die Marktaufsicht eine<br />
wichtige Rolle für die Interessen der Wirtschaftakteure, da sie das Vorgehen<br />
gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ermöglicht.<br />
22 Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (LV 36),<br />
Nov. 2004, lasi.osha.de/docs/lv36Handlungsanleitg_Marktueberwachg.pdf vom 02.11.2005<br />
23 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept <strong>und</strong> dem Gesamtkonzept verfaßten<br />
Richtlinien, Europäische Kommission, ISBN 92-828-7449-0<br />
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