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Matthias Honnacker<br />

noch keine Verwendung des Produktes, erst die Überlassung an den Endverbraucher<br />

macht das Produkt zu einem gebrauchten Produkt. Trotzdem sind Übergänge<br />

vom Hersteller an einen <strong>und</strong> an weitere Händler, an den Verwender <strong>und</strong> weitere spätere<br />

Verwender Inverkehrbringungsprozesse.<br />

10.3.3 Konformitätsbewertung <strong>und</strong> Marktaufsicht<br />

Für die Gewährleistung der Sicherheit von Produkten werden in Deutschland zwei<br />

Systeme miteinander verwoben.<br />

Das erste Teilsystem lässt sich mit dem Gedanken der Vorbeugung verbinden <strong>und</strong><br />

erfolgt durch einen mehrstufigen Ansatz der Konformitätsbewertung. In diesem Prozess<br />

werden die Objekte der Konformitätsbewertung, z. B. Produkte, Dienstleistungen,<br />

Managementsysteme usw., durch zugelassene Stellen zertifiziert. Diese müssen<br />

sich wiederum durch zuständige Behörden <strong>und</strong> Akkreditierungsstellen einem<br />

Anerkennungs- <strong>und</strong> Akkreditierungsverfahren unterziehen, so dass eine Überwachung<br />

des Objekts der Konformitätsbewertung ebenso erfolgt wie eine Überwachung<br />

des Überwachers. Dieses Teilsystem ist insofern vorbeugend, als es schon vor dem<br />

Inverkehrbringen ansetzt.<br />

Das zweite Teilsystem ist mit dem Gedanken einer Reaktion auf den Markt verb<strong>und</strong>en.<br />

Es wird realisiert durch die Durchführung der Marktüberwachung, die nicht nur<br />

beim Inverkehrbringen wirkt, sondern auch Produkte beobachtet, die schon am Markt<br />

sind. Dies ist eine Aufgabe der B<strong>und</strong>esländer, die ihre Maßnahmen im Arbeitsausschuss<br />

Marktüberwachung koordinieren. Der Arbeitsausschuss Marktüberwachung<br />

hat eine umfangreiche Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung<br />

in Deutschland 22 erlassen, die im Internet zu erhalten ist.<br />

Die Marktaufsicht in Europa orientiert sich an vier Gr<strong>und</strong>sätzen 23 :<br />

• Die Marktaufsicht ist ein wesentliches Instrument für die Durchsetzung der nach<br />

dem neuen Konzept verfassten Richtlinien.<br />

• Ziel der Marktaufsicht ist es sicherzustellen, dass die Bestimmungen der einschlägigen<br />

Richtlinien gemeinschaftsweit eingehalten werden. Unabhängig vom<br />

Ursprung des Produktes haben die Bürger im gesamten Binnenmarkt Anspruch<br />

auf das gleiche Schutzniveau. Darüber hinaus spielt die Marktaufsicht eine<br />

wichtige Rolle für die Interessen der Wirtschaftakteure, da sie das Vorgehen<br />

gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ermöglicht.<br />

22 Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland (LV 36),<br />

Nov. 2004, lasi.osha.de/docs/lv36Handlungsanleitg_Marktueberwachg.pdf vom 02.11.2005<br />

23 Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept <strong>und</strong> dem Gesamtkonzept verfaßten<br />

Richtlinien, Europäische Kommission, ISBN 92-828-7449-0<br />

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