Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
102<br />
hat oberste Priorität. Ungeachtet dessen, dass der Kreisjugendring die Interessen<br />
seiner Mitglieder vertritt und dadurch auch in Konflikt mit dem Landkreis treten kann,<br />
soll diese Stelle durch den Landkreis in angemessenem Umfang finanziell gefördert<br />
werden.<br />
<strong>Der</strong> Arbeitskreis Jugendarbeit der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im<br />
Kyffhäuserkreis ist in das Aufgabenspektrum des Kreisjugendrings integriert. Dies<br />
bringt folgende Vorteile für die Arbeit:<br />
− Vertretung des Arbeitskreises innerhalb der Arbeitsgemeinschaft,<br />
− Organisation von kontinuierlichen Treffen der Mitglieder des Arbeitskreises durch<br />
hauptamtliches Personal,<br />
− qualifizierte Beratungsangebote für die Mitgliedsverbände und anderen Träger,<br />
− umfängliche Überblick zur Jugend- und Jugendverbandsarbeit im Kyffhäuserkreis<br />
− Basisnähe durch Kontakt zu Jugendvereinen, -verbänden, -gruppen und -<br />
initiativen<br />
− Überblick zu Bedarfen vor Ort<br />
− Kontakte zu übergeordneten Gremien und Einrichtungen sowie Kenntnisse der<br />
Finanzierung und Förderung von Jugendarbeit<br />
Die im Kreisjugendring vertretenen Verbände sind gehalten, als Brücke zwischen<br />
dem Kreisjugendring und den Jugendlichen vor Ort zu fungieren. Bezüglich des<br />
strukturellen Aufbaus der Jugendarbeit in den kreisangehörigen Gemeinden sind<br />
auch die Jugendverbände und -vereine auf Kreisebene gefordert. In<br />
Zusammenarbeit mit und durch Unterstützung des Kreisjugendrings haben sie<br />
Überlegungen anzustellen, wie ihre Jugendgruppen und die Verantwortlichen bei<br />
ihrer täglichen Arbeit unterstützt werden können. Neben der Einzelberatung ist der<br />
Kreisjugendring angehalten, vor allem Mitarbeiterbildungsmaßnahmen zu<br />
organisieren und Orte für Erfahrungsaustausch anzubieten.<br />
6.3 Jugendsozialarbeit<br />
Jugendsozialarbeit umfasst alle Angebote, Einrichtungen, Dienste und<br />
Veranstaltungen für benachteiligte junge Menschen, die diese darin unterstützen,<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>