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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

33<br />

Eine etwas andere Qualität hat das Erfordernis der Mitverantwortung.<br />

Mitverantwortung steht in sprachlichem Gegensatz zu der in Abs. 1 erforderten<br />

Eigenverantwortlichkeit. <strong>Der</strong> vermeintliche Widerspruch lässt sich dadurch aufheben,<br />

dass es konstitutiv für demokratisch strukturierte Verbände und Gruppen ist,<br />

Verantwortung zu teilen und an gewählte Vertreter zu delegieren. Damit kann ein<br />

Verband als solcher eigenverantwortlich handeln, und seine Mitglieder sollen durch<br />

Mitverantwortung daran beteiligt sein. Die mögliche Sorge zu großer Labilität bei<br />

Selbstverantwortung der Betroffenen ist durch die hohe und dazu noch nach oben<br />

offene Altersgrenze sowie durch die Anforderung an die Förderung nach § 74<br />

letztlich unbegründet.<br />

Mit der Formulierung, dass die Arbeit »auf Dauer angelegt« sein soll, soll ein<br />

Unterschied zu kurzlebigen Initiativen vorgenommen werden. Hervorgehoben<br />

werden soll die Notwendigkeit der Kontinuität der Arbeit in festen<br />

Organisationszusammenhängen. Dies zeichnet Jugendverbände in besonderer<br />

Weise aus. Es ist aber lediglich ein zusätzliches und nicht das bestimmende<br />

Kriterium. In der Praxis erfüllen auch andere Anbieter von Jugendarbeit dieses<br />

Kriterium, was zu einer Kritik an der Privilegierung der Jugendverbände durch das<br />

KJHG geführt hat.<br />

Die Formulierung in Abs. 2, nach der ein Verband oder eine Gruppe i.d.R. auf die<br />

eigenen Mitglieder ausgerichtet ist, sich zugleich aber auch an andere junge<br />

Menschen wenden darf, könnte missverstanden werden. Hieraus könnte eine<br />

Begrenzung der Tätigkeit und damit der Förderung abgeleitet werden. Dem würde<br />

jedoch die Praxis nicht entsprechen. Es ist heute normaler Alltag vieler Verbände,<br />

möglichst viele junge Menschen einzubeziehen, gerade solche, die nicht bzw. noch<br />

nicht Mitglieder sind. Bei manchen Verbänden scheint gerade der Außenbezug<br />

größer zu sein als die nach innen gewandte, mitgliederbezogene Arbeit. Angesichts<br />

der rückläufigen Bereitschaft junger Menschen, sich in festen Bezügen dauerhaft zu<br />

binden ist es geradezu von existentieller Bedeutung für die Verbände, mehr als<br />

<strong>bis</strong>her auf Nichtmitglieder zuzugehen. Dem entspricht auch die Einbindung der<br />

Verbände in die Verantwortung für die gesamte kinder- und jugendpolitische<br />

Infrastruktur vor Ort. Abs. 2 Satz 2 ist deshalb nicht als zwingende<br />

Fördervoraussetzung zu verstehen. Es wäre eine zu enge Auslegung, lediglich eine<br />

mitgliederbezogene Förderung daraus abzuleiten. Formale Mitglieder zahlen können<br />

nur ein Kriterium unter anderen sein.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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