Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
33<br />
Eine etwas andere Qualität hat das Erfordernis der Mitverantwortung.<br />
Mitverantwortung steht in sprachlichem Gegensatz zu der in Abs. 1 erforderten<br />
Eigenverantwortlichkeit. <strong>Der</strong> vermeintliche Widerspruch lässt sich dadurch aufheben,<br />
dass es konstitutiv für demokratisch strukturierte Verbände und Gruppen ist,<br />
Verantwortung zu teilen und an gewählte Vertreter zu delegieren. Damit kann ein<br />
Verband als solcher eigenverantwortlich handeln, und seine Mitglieder sollen durch<br />
Mitverantwortung daran beteiligt sein. Die mögliche Sorge zu großer Labilität bei<br />
Selbstverantwortung der Betroffenen ist durch die hohe und dazu noch nach oben<br />
offene Altersgrenze sowie durch die Anforderung an die Förderung nach § 74<br />
letztlich unbegründet.<br />
Mit der Formulierung, dass die Arbeit »auf Dauer angelegt« sein soll, soll ein<br />
Unterschied zu kurzlebigen Initiativen vorgenommen werden. Hervorgehoben<br />
werden soll die Notwendigkeit der Kontinuität der Arbeit in festen<br />
Organisationszusammenhängen. Dies zeichnet Jugendverbände in besonderer<br />
Weise aus. Es ist aber lediglich ein zusätzliches und nicht das bestimmende<br />
Kriterium. In der Praxis erfüllen auch andere Anbieter von Jugendarbeit dieses<br />
Kriterium, was zu einer Kritik an der Privilegierung der Jugendverbände durch das<br />
KJHG geführt hat.<br />
Die Formulierung in Abs. 2, nach der ein Verband oder eine Gruppe i.d.R. auf die<br />
eigenen Mitglieder ausgerichtet ist, sich zugleich aber auch an andere junge<br />
Menschen wenden darf, könnte missverstanden werden. Hieraus könnte eine<br />
Begrenzung der Tätigkeit und damit der Förderung abgeleitet werden. Dem würde<br />
jedoch die Praxis nicht entsprechen. Es ist heute normaler Alltag vieler Verbände,<br />
möglichst viele junge Menschen einzubeziehen, gerade solche, die nicht bzw. noch<br />
nicht Mitglieder sind. Bei manchen Verbänden scheint gerade der Außenbezug<br />
größer zu sein als die nach innen gewandte, mitgliederbezogene Arbeit. Angesichts<br />
der rückläufigen Bereitschaft junger Menschen, sich in festen Bezügen dauerhaft zu<br />
binden ist es geradezu von existentieller Bedeutung für die Verbände, mehr als<br />
<strong>bis</strong>her auf Nichtmitglieder zuzugehen. Dem entspricht auch die Einbindung der<br />
Verbände in die Verantwortung für die gesamte kinder- und jugendpolitische<br />
Infrastruktur vor Ort. Abs. 2 Satz 2 ist deshalb nicht als zwingende<br />
Fördervoraussetzung zu verstehen. Es wäre eine zu enge Auslegung, lediglich eine<br />
mitgliederbezogene Förderung daraus abzuleiten. Formale Mitglieder zahlen können<br />
nur ein Kriterium unter anderen sein.<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>