Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
92<br />
− Wahl des Standortes und der Umgebungsbedingungen entsprechend der<br />
sozialpädagogischen Zielstellung<br />
− Fachkräfte für Organisation, Planung und Umsetzung der Projekte in<br />
Abhängigkeit vom Umfang der Leistung<br />
− 1 pädagogische Fachkraft, geschulte Betreuer/-innen, mindestens 1 Betreuer/-in<br />
für 8 Teilnehmer/-innen und eventuell, falls erforderlich, eine/n Dolmetscher/-in<br />
− Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen<br />
gemäߧ 72a Abs. 4 SGB VIII<br />
− Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit, Betreuerschulung, Transport, Unterkunft,<br />
Verpflegung<br />
− Programmgestaltung, Aufwandsentschädigung für Betreuer/-innen, Verwaltung,<br />
Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Projekte, Fort- und Weiterbildung<br />
− der Träger der internationalen Begegnungen muss für ausreichende Kranken-,<br />
Unfall- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmer/-innen sorgen.<br />
Kooperationspartner<br />
− ausländische Partner<br />
− freie Träger der Jugendhilfe und kommunaler Träger<br />
− Verwaltungen der Städte bzw. Gemeinden<br />
− bundesweite Institutionen, Organisationen und Jugendwerke<br />
− ggf. Botschaften und Auswärtiges Amt.<br />
6.1.4 Schulbezogene Jugendarbeit<br />
Sozialpädagogische Zielstellung<br />
Mit der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ist die Umsetzung des Programms der<br />
Schuljugendarbeit vom Land Thüringen in die Zuständigkeit der Kommunen/<br />
Landkreise übergegangen. Beauftragt hiermit ist der örtliche Träger der Jugendhilfe.<br />
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der schulbezogenen<br />
Jugendarbeit im Sinne der Kriterien durchgeführt werden. Die rechtlichen<br />
Grundlagen ergeben sich aus dem SGB VIII insbesondere §§ 11 und 71.<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>