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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

92<br />

− Wahl des Standortes und der Umgebungsbedingungen entsprechend der<br />

sozialpädagogischen Zielstellung<br />

− Fachkräfte für Organisation, Planung und Umsetzung der Projekte in<br />

Abhängigkeit vom Umfang der Leistung<br />

− 1 pädagogische Fachkraft, geschulte Betreuer/-innen, mindestens 1 Betreuer/-in<br />

für 8 Teilnehmer/-innen und eventuell, falls erforderlich, eine/n Dolmetscher/-in<br />

− Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen<br />

gemäߧ 72a Abs. 4 SGB VIII<br />

− Sachkosten für Öffentlichkeitsarbeit, Betreuerschulung, Transport, Unterkunft,<br />

Verpflegung<br />

− Programmgestaltung, Aufwandsentschädigung für Betreuer/-innen, Verwaltung,<br />

Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung der Projekte, Fort- und Weiterbildung<br />

− der Träger der internationalen Begegnungen muss für ausreichende Kranken-,<br />

Unfall- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmer/-innen sorgen.<br />

Kooperationspartner<br />

− ausländische Partner<br />

− freie Träger der Jugendhilfe und kommunaler Träger<br />

− Verwaltungen der Städte bzw. Gemeinden<br />

− bundesweite Institutionen, Organisationen und Jugendwerke<br />

− ggf. Botschaften und Auswärtiges Amt.<br />

6.1.4 Schulbezogene Jugendarbeit<br />

Sozialpädagogische Zielstellung<br />

Mit der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ ist die Umsetzung des Programms der<br />

Schuljugendarbeit vom Land Thüringen in die Zuständigkeit der Kommunen/<br />

Landkreise übergegangen. Beauftragt hiermit ist der örtliche Träger der Jugendhilfe.<br />

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die im Rahmen der schulbezogenen<br />

Jugendarbeit im Sinne der Kriterien durchgeführt werden. Die rechtlichen<br />

Grundlagen ergeben sich aus dem SGB VIII insbesondere §§ 11 und 71.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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