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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

42<br />

Teilbereichen und ergänzt vor allem die Arbeitsfelder der Jugendarbeit und<br />

Familienbildung.<br />

Schwerpunkt des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist die<br />

Primärprävention. Damit sind alle jene Anstrengungen gemeint, die die Adressat/-<br />

innen zu bestimmten Eigenschaften und Verhaltensweisen befähigen.<br />

Darüber hinaus ist Kinder- und Jugendschutz ein durchgängiges Prinzip der<br />

Jugendhilfe, d.h. alle Leistungen und deren Aufgaben haben ganz allgemein den<br />

Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefährdungen im körperlichen, geistigseelischen<br />

und sozialen Bereich zum Ziel.<br />

Zielgruppe<br />

Die Adressaten der Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind<br />

junge Menschen <strong>bis</strong> unter 27 Jahren sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte.<br />

Letztere können z.B. Erzieher/-innen, Lehrer/-innen, Leiter/-innen und Mitarbeiter/-<br />

innen in Jugendfreizeiteinrichtungen, aber auch Jugendgruppenleiter/-innen und<br />

Fachwarte in Vereinen oder Gewerbetreibende sein.<br />

Sozialpädagogische Zielstellung<br />

Die Ziele leiten sich ab aus § 14 i. V. m. §§ 11, 13 und 16 SGB VIII. Kinder- und<br />

Jugendschutz soll in der alltäglichen Lebenswelt und im direkten Wohnumfeld von<br />

jungen Menschen und Familien:<br />

− junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und<br />

sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie<br />

zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,<br />

− Personensorgeberechtigte sowie Multiplikatoren besser befähigen, Kinder und<br />

Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />

Leistungsbestandteile<br />

Themenbereiche der vorbeugenden Angebote:<br />

− Konsum und Missbrauch legaler und illegaler Suchtmittel sowie Umgang mit<br />

sonstigen (nicht stoffgebundenen) Suchtverhaltensweisen<br />

− Gewalt gegen Kinder und Jugendliche (seelisch, körperlich, sexuell)<br />

− Gewalt und Kriminalität von jungen Menschen<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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