Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
44<br />
<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat diese Entwicklung schon frühzeitig erkannt und Rechtsnormen<br />
geschaffen, die gewährleisten sollen, dass Kinder und Jugendliche vor diesen<br />
Gefährdungen weitgehend geschützt sind.<br />
<strong>Der</strong> familiäre Rahmen stellt mit der individuellen Erziehung das wesentliche<br />
Schutzelement für junge Menschen dar. Insofern hat die Familie im Sinne des<br />
Jugendschutzes einen wichtigen Stellenwert. Ferner steht fest, dass man Kinder und<br />
Jugendliche vor Verführungen und Gefahren am ehesten dadurch bewahrt, dass<br />
man ihnen ein möglichst breites Spektrum interessanter und attraktiver<br />
Freizeitmöglichkeiten bietet.<br />
Effektive Jugendförderung und -pflege sind als wichtiges Instrumentarium im Sinne<br />
des Jugendschutzes zu verstehen und unverzichtbar. Alle Aktivitäten der freien und<br />
öffentlichen Träger haben hier ihren zentralen Stellenwert.<br />
Jugendschutz will nicht in erster Linie "verbieten, verfolgen und bestrafen", sondern<br />
den Kindern und Jugendlichen helfen, sie warnen und vor Gefahren schützen.<br />
Konsequent ahndet Jugendschutz Gesetzesverstöße nicht etwa beim jungen<br />
Menschen selbst, sondern bei den Gewerbetreibenden, die gesetzliche<br />
Verpflichtungen und Auflagen nicht einhalten.<br />
Gefährdungstatbestände, in denen gesetzlicher Jugendschutz wirksam wird, können<br />
im Wesentlichen in drei großen Gruppen zusammengefasst und systematisiert<br />
werden:<br />
− Allgemeine Jugendgefährdungen (in der Hauptsache von bestimmten<br />
Gewerbebetrieben ausgehend),<br />
− Jugendgefährdungen durch Medien,<br />
− Gefährdungen in der Arbeitswelt.<br />
Allgemeiner Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem<br />
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />
Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt im Gutenberg Gymnasium, der mit<br />
einem erhöhten Medienkonsum des Jugendlichen in Verbindung gebracht wurde,<br />
wurde von Seiten der Politik mit Gesetzesänderungen der <strong>bis</strong> dahin bestandenen<br />
Gesetze zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sowie der Gesetze über die<br />
Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften reagiert. Im April 2003 kam es zur<br />
Reformierung der genannten Gesetze und es wurden das Jugendschutzgesetz<br />
(JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verabschiedet. Diese<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>