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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

44<br />

<strong>Der</strong> Gesetzgeber hat diese Entwicklung schon frühzeitig erkannt und Rechtsnormen<br />

geschaffen, die gewährleisten sollen, dass Kinder und Jugendliche vor diesen<br />

Gefährdungen weitgehend geschützt sind.<br />

<strong>Der</strong> familiäre Rahmen stellt mit der individuellen Erziehung das wesentliche<br />

Schutzelement für junge Menschen dar. Insofern hat die Familie im Sinne des<br />

Jugendschutzes einen wichtigen Stellenwert. Ferner steht fest, dass man Kinder und<br />

Jugendliche vor Verführungen und Gefahren am ehesten dadurch bewahrt, dass<br />

man ihnen ein möglichst breites Spektrum interessanter und attraktiver<br />

Freizeitmöglichkeiten bietet.<br />

Effektive Jugendförderung und -pflege sind als wichtiges Instrumentarium im Sinne<br />

des Jugendschutzes zu verstehen und unverzichtbar. Alle Aktivitäten der freien und<br />

öffentlichen Träger haben hier ihren zentralen Stellenwert.<br />

Jugendschutz will nicht in erster Linie "verbieten, verfolgen und bestrafen", sondern<br />

den Kindern und Jugendlichen helfen, sie warnen und vor Gefahren schützen.<br />

Konsequent ahndet Jugendschutz Gesetzesverstöße nicht etwa beim jungen<br />

Menschen selbst, sondern bei den Gewerbetreibenden, die gesetzliche<br />

Verpflichtungen und Auflagen nicht einhalten.<br />

Gefährdungstatbestände, in denen gesetzlicher Jugendschutz wirksam wird, können<br />

im Wesentlichen in drei großen Gruppen zusammengefasst und systematisiert<br />

werden:<br />

− Allgemeine Jugendgefährdungen (in der Hauptsache von bestimmten<br />

Gewerbebetrieben ausgehend),<br />

− Jugendgefährdungen durch Medien,<br />

− Gefährdungen in der Arbeitswelt.<br />

Allgemeiner Jugendschutz nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem<br />

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag<br />

Nach dem Amoklauf eines Schülers in Erfurt im Gutenberg Gymnasium, der mit<br />

einem erhöhten Medienkonsum des Jugendlichen in Verbindung gebracht wurde,<br />

wurde von Seiten der Politik mit Gesetzesänderungen der <strong>bis</strong> dahin bestandenen<br />

Gesetze zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sowie der Gesetze über die<br />

Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften reagiert. Im April 2003 kam es zur<br />

Reformierung der genannten Gesetze und es wurden das Jugendschutzgesetz<br />

(JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verabschiedet. Diese<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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