Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
58<br />
Kinder noch verhältnismäßig stark in die Familie und das Wohnumfeld eingebunden<br />
und demzufolge auch dort betreut werden. <strong>Der</strong> Prozess der Verselbständigung ist<br />
gegenüber den Kindern aus der Stadt etwas verzögert, dementsprechend ergibt sich<br />
ein späterer Bedarf an Angeboten offener Jugendarbeit. Junge Erwachsene<br />
orientieren sich, bedingt auch durch Berufsausbildung und Partnerschaften, mit<br />
Erreichen der Volljährigkeit und der Erlangung des Führerscheins verstärkt<br />
außerhalb des unmittelbaren Wohnbereichs. Darüber hinaus nutzen sie, aufgrund<br />
des eigenen Einkommens und der finanziellen Unabhängigkeit von den Eltern,<br />
stärker die kommerziellen Möglichkeiten.<br />
4.2.4 Regelungen zur Nutzung von Jugendräumen und Jugendzimmern<br />
Die Kommune wird unter Beteiligung der Jugendlichen Vorstellungen zur Betreuung<br />
und Leitung des Jugendclubs entwickeln müssen. In der Praxis lassen sich drei<br />
„klassische“ Formen der Jugendcluborganisation unterscheiden:<br />
− ehrenamtlich durch Team von Jugendinitiativen und Jugendgruppen (ggf.<br />
Vereine) geleitete Jugendclubs,<br />
− ehrenamtlich geleitete Jugendclubs, deren Arbeit durch eine Fachkraft (z.B.<br />
Bereichsjugendpfleger/-innen) begleitet wird, und<br />
− Jugendclubs, die durch angestelltes Personal geleitet werden.<br />
Ob und in welchem Umfang der Bereichsjugendpfleger/-in tätig wird, ist konkret in<br />
der Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung festzulegen.<br />
Auf das Geschehen im Jugendclub soll lediglich beratend und nicht leitend Einfluss<br />
genommen werden. Insbesondere sollte grundsätzlich nicht in die alltäglichen<br />
Vorgänge und die Organisation der Arbeit durch die Jugendlichen eingegriffen<br />
werden.<br />
Die Gründung eines Vereins für die Nutzung eines Jugendclubs kann durchaus<br />
sinnvoll sein, birgt aber oftmals wegen der hohen Fluktuation der Volljährigen über<br />
einen längeren Zeitraum auch Probleme mit sich. So z.B. dahingehend, dass die<br />
Gruppe (auch wenn schon lange nicht mehr jugendlich) diesen Club für sich<br />
beansprucht und der ursprüngliche Nutzungszweck im Laufe der Zeit in den<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>