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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

58<br />

Kinder noch verhältnismäßig stark in die Familie und das Wohnumfeld eingebunden<br />

und demzufolge auch dort betreut werden. <strong>Der</strong> Prozess der Verselbständigung ist<br />

gegenüber den Kindern aus der Stadt etwas verzögert, dementsprechend ergibt sich<br />

ein späterer Bedarf an Angeboten offener Jugendarbeit. Junge Erwachsene<br />

orientieren sich, bedingt auch durch Berufsausbildung und Partnerschaften, mit<br />

Erreichen der Volljährigkeit und der Erlangung des Führerscheins verstärkt<br />

außerhalb des unmittelbaren Wohnbereichs. Darüber hinaus nutzen sie, aufgrund<br />

des eigenen Einkommens und der finanziellen Unabhängigkeit von den Eltern,<br />

stärker die kommerziellen Möglichkeiten.<br />

4.2.4 Regelungen zur Nutzung von Jugendräumen und Jugendzimmern<br />

Die Kommune wird unter Beteiligung der Jugendlichen Vorstellungen zur Betreuung<br />

und Leitung des Jugendclubs entwickeln müssen. In der Praxis lassen sich drei<br />

„klassische“ Formen der Jugendcluborganisation unterscheiden:<br />

− ehrenamtlich durch Team von Jugendinitiativen und Jugendgruppen (ggf.<br />

Vereine) geleitete Jugendclubs,<br />

− ehrenamtlich geleitete Jugendclubs, deren Arbeit durch eine Fachkraft (z.B.<br />

Bereichsjugendpfleger/-innen) begleitet wird, und<br />

− Jugendclubs, die durch angestelltes Personal geleitet werden.<br />

Ob und in welchem Umfang der Bereichsjugendpfleger/-in tätig wird, ist konkret in<br />

der Arbeits- und Tätigkeitsbeschreibung festzulegen.<br />

Auf das Geschehen im Jugendclub soll lediglich beratend und nicht leitend Einfluss<br />

genommen werden. Insbesondere sollte grundsätzlich nicht in die alltäglichen<br />

Vorgänge und die Organisation der Arbeit durch die Jugendlichen eingegriffen<br />

werden.<br />

Die Gründung eines Vereins für die Nutzung eines Jugendclubs kann durchaus<br />

sinnvoll sein, birgt aber oftmals wegen der hohen Fluktuation der Volljährigen über<br />

einen längeren Zeitraum auch Probleme mit sich. So z.B. dahingehend, dass die<br />

Gruppe (auch wenn schon lange nicht mehr jugendlich) diesen Club für sich<br />

beansprucht und der ursprüngliche Nutzungszweck im Laufe der Zeit in den<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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