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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

40<br />

beschriebene Gruppe junger Menschen. Dieser Bezug wird durch den Einschub<br />

»diese jungen Menschen« hergestellt. Demgegenüber ist in Abs. 3 als<br />

Voraussetzung für die Leistungen der Jugendsozialarbeit keine soziale<br />

Benachteiligung und/oder individuelle Beeinträchtigung Voraussetzung.<br />

Voraussetzung ist nur, dass die jungen Menschen an schulischen oder beruflichen<br />

Bildungsmaßnahmen oder an beruflichen Eingliederungshilfen teilnehmen.<br />

3.5 Kinder- und Jugendschutz<br />

Gesetzliche Grundlagen § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und<br />

Jugendschutz<br />

(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des<br />

erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.<br />

(2) Die Maßnahmen sollen<br />

1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />

schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und<br />

Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren<br />

Mitmenschen führen,<br />

2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder<br />

und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />

Kommentierung (Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII<br />

Allgemeines<br />

<strong>Der</strong> erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil einer auf Prävention und<br />

Integration abzielenden Jugendförderung. Er ist insofern ein eigenständiger Bereich,<br />

jedoch reichen Angebote des Kinder- und Jugendschutzes <strong>bis</strong> weit in die<br />

Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hinein. Nach Qualität und Quantität geeignete<br />

und ausreichende Angebote der Jugendarbeit haben neben ihren<br />

bildungsbezogenen Funktionen auch einen hohen Stellenwert im Sinne eines<br />

vorbeugenden Jugendschutzes.<br />

Den Jugendämtern bleibt somit neben dem Antragsrecht auf Indizierung<br />

jugendgefährdender Medien lt. dem Jugendschutzgesetz und der Mitwirkung bei der<br />

Entscheidung über gewerbliche Auftritte von Kindern nach dem JArbSchG als<br />

originärer Jugendschutzauftrag, mit geeigneten Veranstaltungen dafür Sorge zu<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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