Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
40<br />
beschriebene Gruppe junger Menschen. Dieser Bezug wird durch den Einschub<br />
»diese jungen Menschen« hergestellt. Demgegenüber ist in Abs. 3 als<br />
Voraussetzung für die Leistungen der Jugendsozialarbeit keine soziale<br />
Benachteiligung und/oder individuelle Beeinträchtigung Voraussetzung.<br />
Voraussetzung ist nur, dass die jungen Menschen an schulischen oder beruflichen<br />
Bildungsmaßnahmen oder an beruflichen Eingliederungshilfen teilnehmen.<br />
3.5 Kinder- und Jugendschutz<br />
Gesetzliche Grundlagen § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und<br />
Jugendschutz<br />
(1) Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des<br />
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.<br />
(2) Die Maßnahmen sollen<br />
1. junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu<br />
schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und<br />
Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren<br />
Mitmenschen führen,<br />
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder<br />
und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.<br />
Kommentierung (Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII<br />
Allgemeines<br />
<strong>Der</strong> erzieherische Kinder- und Jugendschutz ist Bestandteil einer auf Prävention und<br />
Integration abzielenden Jugendförderung. Er ist insofern ein eigenständiger Bereich,<br />
jedoch reichen Angebote des Kinder- und Jugendschutzes <strong>bis</strong> weit in die<br />
Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit hinein. Nach Qualität und Quantität geeignete<br />
und ausreichende Angebote der Jugendarbeit haben neben ihren<br />
bildungsbezogenen Funktionen auch einen hohen Stellenwert im Sinne eines<br />
vorbeugenden Jugendschutzes.<br />
Den Jugendämtern bleibt somit neben dem Antragsrecht auf Indizierung<br />
jugendgefährdender Medien lt. dem Jugendschutzgesetz und der Mitwirkung bei der<br />
Entscheidung über gewerbliche Auftritte von Kindern nach dem JArbSchG als<br />
originärer Jugendschutzauftrag, mit geeigneten Veranstaltungen dafür Sorge zu<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>