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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

85<br />

Zielstellungen Ferienerlebnisse in Ortsnähe, in der Regel ohne Übernachtung. Für 8<br />

Teilnehmer/-innen ist mindestens ein/e Betreuer/-in notwendig. Die Mindestdauer<br />

beträgt zwei und höchstens 14 Tage. Die Finanzierung erfolgt durch<br />

Teilnehmerbeiträge und Zuschüsse (vgl. Richtlinie zur Förderung der Kinder- und<br />

Jugend(sozial)arbeit, des präventiven Kinder- und Jugendschutzes und der<br />

Familienarbeit im Kyffhäuserkreis Punkt 2.2.2.).<br />

Rahmenbedingungen für Ferienfreizeiten und Stadtranderholung<br />

− Objekte mit kind- bzw. jugendgemäßer Ausstattung,<br />

− Wahl des Standortes und der Umgebungsbedingungen entsprechend der<br />

sozialpädagogischen Zielstellung,<br />

− Fachkräfte für Organisation, Planung und Umsetzung der Projekte abhängig vom<br />

Umfang der Leistung,<br />

− geschulte Betreuer/-innen und<br />

− Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen<br />

gemäߧ 72a Abs. 4 SGB VIII.<br />

6.1.2 Außerschulische Jugendbildung / Jugendmedienarbeit<br />

Sozialpädagogisches Zielstellung<br />

Außerschulische Jugendbildung, als eigenständiger und gleichberechtigter Teil des<br />

gesamten Bildungswesens, ist ein wichtiger, originärer Bestandteil der Jugendarbeit<br />

auf der Grundlage von § 11 SGB VIII. Im Bereich der Jugendmedienarbeit ergeben<br />

sich zusätzliche gesetzliche Grundlagen aus § 14 SGB VIII, insbesondere im Bereich<br />

der Multiplikatorenbildung im Rahmen des Jugendschutzes.<br />

Das außerschulische Bildungsangebot setzt situationsbezogen am alltags- und<br />

lebensweltbezogenen Interesse junger Menschen an, lebt von der Freiwilligkeit<br />

seiner Nutzung durch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und hebt sich<br />

durch die Vermittlung sozialer Kompetenzen von der Konkurrenz anderer<br />

gemeinnütziger und gewerblicher Anbieter ab.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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