Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
36<br />
Personal<br />
Ehrenamtliche Arbeit dominiert in Jugendverbänden. Auf Grund der hohen<br />
Mitgliederzahlen bzw. nachgeordneten Angebote wird für den Kreisjugendring<br />
Kyffhäuserkreis e.V. eine hauptamtliche Geschäftsführung zur Koordinierung,<br />
Beratung, Anleitung und Bildung durch den Landkreis finanziert.<br />
<strong>Der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. hat derzeit 19 Mitgliedsvereine und vertritt<br />
die Interessen von über 10.000 Kindern und Jugendlichen.<br />
Auf Grund der hohen qualifizierten Anforderungen in der Jugendarbeit müssen<br />
ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen eine entsprechende Fortbildung bzw.<br />
Jugendgruppenleiterschulung aufweisen. Dazu wurde die Anwendung der<br />
bundeseinheitlichen Jugendgruppenleitercard im Kyffhäuserkreis empfohlen. Sie<br />
regelt grundlegende Anforderungen an die Qualifikation ehrenamtlich Tätiger in der<br />
Jugendhilfe (besonders in der Jugendverbandsarbeit und als Begleiter/-in bei<br />
Jugenderholungsmaßnahmen). <strong>Der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. führt diese<br />
Ausbildung mindestens einmal im Jahr durch.<br />
Kooperationspartner<br />
Jugendverbände haben sich auf verschiedenen Ebenen etabliert, so auf<br />
Bundesebene, Landesebene und im kommunalen Bereich. Diese werden<br />
jugendhilfepolitisch vertreten durch den Bundesjugendring, Landesjugendring und<br />
den Kreisjugendring auf örtlicher Ebene.<br />
Die örtlichen Verbände bzw. einzelne Ortsgruppen kooperieren untereinander bzw.<br />
mit anderen Trägern der freien Jugendhilfe auf Kreisebene. Sie werden durch den<br />
Kreisjugendring in den unterschiedlichen Gremien vertreten und nehmen an dem<br />
Arbeitskreis Jugendarbeit der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Kyffhäuserkreis<br />
teil.<br />
3.4 Jugendsozialarbeit<br />
Gesetzliche Grundlagen § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit<br />
(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder<br />
zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf<br />
Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>