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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

36<br />

Personal<br />

Ehrenamtliche Arbeit dominiert in Jugendverbänden. Auf Grund der hohen<br />

Mitgliederzahlen bzw. nachgeordneten Angebote wird für den Kreisjugendring<br />

Kyffhäuserkreis e.V. eine hauptamtliche Geschäftsführung zur Koordinierung,<br />

Beratung, Anleitung und Bildung durch den Landkreis finanziert.<br />

<strong>Der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. hat derzeit 19 Mitgliedsvereine und vertritt<br />

die Interessen von über 10.000 Kindern und Jugendlichen.<br />

Auf Grund der hohen qualifizierten Anforderungen in der Jugendarbeit müssen<br />

ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen eine entsprechende Fortbildung bzw.<br />

Jugendgruppenleiterschulung aufweisen. Dazu wurde die Anwendung der<br />

bundeseinheitlichen Jugendgruppenleitercard im Kyffhäuserkreis empfohlen. Sie<br />

regelt grundlegende Anforderungen an die Qualifikation ehrenamtlich Tätiger in der<br />

Jugendhilfe (besonders in der Jugendverbandsarbeit und als Begleiter/-in bei<br />

Jugenderholungsmaßnahmen). <strong>Der</strong> Kreisjugendring Kyffhäuserkreis e.V. führt diese<br />

Ausbildung mindestens einmal im Jahr durch.<br />

Kooperationspartner<br />

Jugendverbände haben sich auf verschiedenen Ebenen etabliert, so auf<br />

Bundesebene, Landesebene und im kommunalen Bereich. Diese werden<br />

jugendhilfepolitisch vertreten durch den Bundesjugendring, Landesjugendring und<br />

den Kreisjugendring auf örtlicher Ebene.<br />

Die örtlichen Verbände bzw. einzelne Ortsgruppen kooperieren untereinander bzw.<br />

mit anderen Trägern der freien Jugendhilfe auf Kreisebene. Sie werden durch den<br />

Kreisjugendring in den unterschiedlichen Gremien vertreten und nehmen an dem<br />

Arbeitskreis Jugendarbeit der Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Kyffhäuserkreis<br />

teil.<br />

3.4 Jugendsozialarbeit<br />

Gesetzliche Grundlagen § 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit<br />

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder<br />

zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf<br />

Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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