Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
106<br />
Zielgruppe<br />
Zielgruppe der Schulsozialarbeit sind die Schüler/-innen der Regel- und<br />
Berufsbildenden Schulen des Kyffhäuserkreises. Dabei wird ein besonderes<br />
Augenmerk auf die Jugendlichen gelegt, die von individueller und struktureller<br />
Benachteilung betroffen oder davon bedroht sind.<br />
Eltern und Lehrkräfte der jeweiligen Schule sind ebenfalls explizite Zielgruppe.<br />
Neben den primären Zielgruppen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit ist auch<br />
der Sozialraum mit seinen Vereinen, Verbänden, Betrieben, Institutionen und<br />
Einrichtungen ausgesprochene Zielgruppe. Sie sind Multiplikatoren und aktive<br />
Netzwerkpartner. Eine Verknüpfung bestehende Angebote und Dienste im<br />
Sozialraum in Wechselwirkung mit der Institution Schule und ihren Angeboten erfolgt.<br />
Ziel<br />
<strong>Der</strong> schulbezogenen Jugendsozialarbeit ist eine besondere Form der<br />
Jugendsozialarbeit und zielt auf eine verbesserte Kooperation zwischen Jugendhilfe<br />
und Schule im Sinne der:<br />
1. Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung von Kindern und<br />
Jugendlichen durch Angebote für Schüler über das schulische Angebot hinaus,<br />
damit diese ihre Fähigkeiten entfalten, Anerkennung erfahren und soziale<br />
Prozesse gestalten können.<br />
2. Vermeidung und dem Abbau sozialer Benachteiligungen, individueller<br />
Beeinträchtigungen und struktureller Nachteile, indem der Ausgrenzung und den<br />
Risiken des Scheiterns in der Schule entgegengewirkt wird.<br />
3. Schaffung von Räumen zur Entfaltung persönlicher Stärken, zur Erschließung<br />
von Ressourcen und zur Entwicklung von Lebensperspektiven von Schülern.<br />
4. Beratung von Lehrkräften und Eltern, indem die sozialpädagogische Sicht- und<br />
Handlungsweise im Lernort Schule eingebracht und eine Brücke zwischen den<br />
Sozialisationsinstanzen Jugendhilfe, Schule und Familie errichtet werden kann.<br />
5. Abwehr gefährdender Einflüsse und der Befähigung der Kinder und Jugendlichen<br />
zur Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur<br />
Verantwortung gegenüber Mitmenschen.<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>