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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

47<br />

Selbstverständlichkeit einer Vielzahl von Medien. Das Jugendschutzgesetz<br />

unterscheidet hier in Träger- und Telemedien.<br />

Zu den Trägermedien zählen insbesondere klassische Druckschriften, CD-Roms und<br />

DVDs; lokale Datenspeicher wie Festplatten und Speicherchips zählen nicht dazu.<br />

<strong>Der</strong> Terminus Telemedien umfasst den Online-Bereich mit Ausnahme des<br />

Rundfunks, z. B. alle Online-Angebote, die im Internet abrufbar sind (www…),<br />

Angebote zur Nutzung anderer Netze (Intranet, geschlossene Benutzergruppen) und<br />

Telebanking/-shopping. Jugendgefährdende Trägermedien unterliegen verschärften<br />

Verbots- und Indizierungkriterien. Ohne Indizierung durch die Bundesprüfstelle sind<br />

Trägermedien, die den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die<br />

Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Kinder und Jugendliche in<br />

geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, automatisch mit weit reichenden Abgabe-<br />

Vertriebs- und Werbeverboten belegt. Als Kontrollorgan fungiert die Bundesprüfstelle<br />

für jugendgefährdende Medien (BPjM), welche neben den Trägermedien auch alle<br />

neuen Medien, mit Ausnahme des Rundfunks, indizieren kann. Alle indizierten<br />

Medien werden in öffentlichen und nicht öffentlichen Induzierungslisten erfasst.<br />

Jugendämter sind berechtigt, Anträge auf Indizierung bei der Behörde zu stellen.<br />

Neu ist das Anregungsverfahren anerkannter Träger der Jugendhilfe und „sonstiger“<br />

Behörden. Verstöße gegen die Regelungen des Jugendschutzgesetzes können mit<br />

einer Freiheitsstrafe <strong>bis</strong> zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.<br />

Da der mediale Einfluss in den letzten Jahren enorm zugenommen hat, ist die<br />

„Überwachung“ des neuen Medienkonsums sehr bedeutsam geworden. <strong>Der</strong><br />

Jugendmedienschutz muss daher bestrebt sein, Kinder und Jugendliche vor<br />

potentiellen Schäden zu bewahren.<br />

Die Indizierungskriterien sind wichtige Anhaltspunkte zur Einordnung von<br />

schädlichen Inhalten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinder und<br />

Jugendliche vor diesen entwicklungsschädigenden Einflüssen zu bewahren.<br />

In der Praxis erfordert die korrekte Anwendung der gesetzlichen Regelungen des<br />

Jugendschutzes ein hohes Maß an Rechtsverständnis, ethischer Verantwortung und<br />

Medienmarktkenntnissen.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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