Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
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74<br />
− für die Kooperation mit Schulen, insbesondere hier mit den Schulsozialarbeiter/-<br />
innen, Schulleiter/-innen und Beratungslehrer/-innen, wobei ein besonderes<br />
Augenmerk auf die schulbezogene Jugendarbeit zu richten ist.<br />
Qualifikation und Reflexion<br />
Die Bereichsjugendpfleger/-innen brauchen, um ihre Arbeit in der gebotenen Qualität<br />
zu erledigen, die regelmäßige Möglichkeit, ihre Sicht und ihre Handlungen zu<br />
reflektieren. Hierzu sind fachlich- kollegiale Gesprächsprozesse und Supervision zu<br />
realisieren. Um den vielfältigen Anforderungen des Arbeitsfeldes immer besser<br />
gerecht werden zu können, sind auch für ausgebildete Pädagog/-innen ausreichende<br />
Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung unabdingbar. Hierzu gehören vor allem<br />
Themen wie Kommunikation, Beratung und Mediation, Förderung der Eigeninitiative<br />
von Kindern und Jugendlichen, Möglichkeiten, Leistungen und Angebote der<br />
Jugendhilfe. Die Träger werden verpflicht, ein ausreichendes Maß an fachlicher<br />
Anleitung und Unterstützung sicherzustellen. Neben der Qualitätssicherung und -<br />
entwicklung ist der fachlicher Austausch und die Rückkoppelung zum örtlichen<br />
Jugendhilfeträger wichtiges Merkmal der Zusammenarbeit.<br />
5.1.1.1 Arbeitsschwerpunkte der Bereichsjugendpfleger/-innen für den<br />
Realisierungszeitraum des <strong>Jugendförderplan</strong>es <strong>2014</strong>- <strong>2018</strong><br />
Laufende Arbeitsschwerpunkte<br />
− Die Bereichsjugendpfleger/-innen sollen sich als Initiatoren mit einer beratenden<br />
Funktion verstehen, die dabei den Prozess unterstützen, „Jugend“ zum Thema in<br />
den Gemeinden „zu machen“ und die Auseinandersetzung der Erwachsenen mit<br />
jugendkulturellen Lebensformen fördern.<br />
− Sie sollen die Teilnehmer/-innen bei der Schaffung einer konstruktiven<br />
Gesprächsatmosphäre unterstützen und zwischen den Sprachen der<br />
Jugendlichen und der Erwachsenen „dolmetschen“. Weiterhin sollen sie<br />
Unterstützung bei der Entwicklung von Lösungsansätzen bieten und beraten z.B.<br />
bei der Beschaffung von Mitteln für die Jugendarbeit im Ort.<br />
− Die Aufgabe der Bereichsjugendpfleger/-innen vor Ort soll sich auf eine<br />
begleitende Teilnahme zur Installierung eines „Runden Tisches“ beschränken. Mit<br />
wachsender Kompetenz der Jugendlichen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten,<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>