Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
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− die Notwendigkeit einer spezifischen Unterstützung von benachteiligten Kindern<br />
und Jugendlichen.<br />
Eine Reihe von Städten und Gemeinden hat in der Vergangenheit ihre Aktivitäten auf<br />
dem Gebiet der Jugendarbeit erheblich erweitert. Dabei wurden nicht nur bestehende<br />
Jugendeinrichtungen erhalten und neu aufgebaut, sondern man beteiligte sich auch am<br />
Bereichsjugendpflegerprojekt des Kyffhäuserkreises und der Finanzierung von<br />
hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen in den Kinder- und Jugendzentren und den<br />
Jugendhäusern.<br />
Zwischenzeitlich sind ca. 25 hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Bereich der offenen<br />
Kinder- und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis beschäftigt. Ihre Aufgabenstellungen<br />
unterscheiden sich vom Prinzip her kaum, wenngleich der räumliche<br />
Zuständigkeitsbereich erheblich begrenzt ist.<br />
Hieraus ergibt sich aber eine besondere Möglichkeit der präziseren Zielgruppen- und<br />
Problemorientierung, wenn eine bereichsorientierte Vernetzung der Angebote und<br />
Aufgaben geschaffen würde. Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen eine<br />
grundsätzliche Überlegung einer Weiterentwicklung durchaus zu.<br />
Festzuhalten bleibt, dass neue Aufgaben der fachlichen Beratung, der Schulsoziarbeit<br />
in Verbindung mit der schulbezogenen Jugendarbeit, der Gemeinwesenarbeit, des<br />
Erfahrungsaustausches und der Fortbildung Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit sein<br />
müssen und durch eine Stärkung der Träger vor Ort eine Weiterentwicklung der<br />
Jugendarbeit möglich und finanzierbar erscheinen lassen.<br />
5.1.1 Begriffsbestimmung - Bereichsjugendpfleger/-innen<br />
Bereichsjugendpfleger/-innen sind die pädagogischen Fachkräfte der Jugendarbeit,<br />
die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im<br />
Gesamtfeld der in ihrer Zuständigkeit liegenden Städte und Gemeinden übernehmen.<br />
Sie sind somit fachliche Ansprechpartner/-innen für Fragen und Aufgaben im Bereich<br />
der gesamten Infrastruktur in ihrem Bereich.<br />
Wesentliches Ziel der Tätigkeit der Bereichsjugendpfleger/-innen ist, in den Städten<br />
und Gemeinden Bedingungen zu schaffen, zu unterstützen, zu fördern und zu<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>