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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

71<br />

− die Notwendigkeit einer spezifischen Unterstützung von benachteiligten Kindern<br />

und Jugendlichen.<br />

Eine Reihe von Städten und Gemeinden hat in der Vergangenheit ihre Aktivitäten auf<br />

dem Gebiet der Jugendarbeit erheblich erweitert. Dabei wurden nicht nur bestehende<br />

Jugendeinrichtungen erhalten und neu aufgebaut, sondern man beteiligte sich auch am<br />

Bereichsjugendpflegerprojekt des Kyffhäuserkreises und der Finanzierung von<br />

hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen in den Kinder- und Jugendzentren und den<br />

Jugendhäusern.<br />

Zwischenzeitlich sind ca. 25 hauptamtliche Mitarbeiter/-innen im Bereich der offenen<br />

Kinder- und Jugendarbeit im Kyffhäuserkreis beschäftigt. Ihre Aufgabenstellungen<br />

unterscheiden sich vom Prinzip her kaum, wenngleich der räumliche<br />

Zuständigkeitsbereich erheblich begrenzt ist.<br />

Hieraus ergibt sich aber eine besondere Möglichkeit der präziseren Zielgruppen- und<br />

Problemorientierung, wenn eine bereichsorientierte Vernetzung der Angebote und<br />

Aufgaben geschaffen würde. Die Erfahrungen der letzten Jahre lassen eine<br />

grundsätzliche Überlegung einer Weiterentwicklung durchaus zu.<br />

Festzuhalten bleibt, dass neue Aufgaben der fachlichen Beratung, der Schulsoziarbeit<br />

in Verbindung mit der schulbezogenen Jugendarbeit, der Gemeinwesenarbeit, des<br />

Erfahrungsaustausches und der Fortbildung Anliegen der Kinder- und Jugendarbeit sein<br />

müssen und durch eine Stärkung der Träger vor Ort eine Weiterentwicklung der<br />

Jugendarbeit möglich und finanzierbar erscheinen lassen.<br />

5.1.1 Begriffsbestimmung - Bereichsjugendpfleger/-innen<br />

Bereichsjugendpfleger/-innen sind die pädagogischen Fachkräfte der Jugendarbeit,<br />

die planende, initiierende, koordinierende und unterstützende Tätigkeiten im<br />

Gesamtfeld der in ihrer Zuständigkeit liegenden Städte und Gemeinden übernehmen.<br />

Sie sind somit fachliche Ansprechpartner/-innen für Fragen und Aufgaben im Bereich<br />

der gesamten Infrastruktur in ihrem Bereich.<br />

Wesentliches Ziel der Tätigkeit der Bereichsjugendpfleger/-innen ist, in den Städten<br />

und Gemeinden Bedingungen zu schaffen, zu unterstützen, zu fördern und zu<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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