Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
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4.2.2 Äußere Bedingungen<br />
Was ein Jugendclub ist, darüber gehen die Vorstellungen auseinander. Fest steht,<br />
dass die Jugendlichen zwar von Kommune zu Kommune unterschiedliche, aber im<br />
Einzelfall jeweils genaue Vorstellungen haben, welche Voraussetzungen ein<br />
Jugendclub für sie zu erfüllen hat. Räume, in denen sie sich treffen, miteinander<br />
leben, feiern und einfach nur unter sich sein können. An erster Stelle steht bei den<br />
Jugendlichen die Vorstellung, dass sie ihren Jugendclub selbst organisieren dürfen<br />
und das dort stattfindende Programm selbst gestalten können.<br />
In der Regel wird deshalb ein Jugendclub eine maßgeblich von den Jugendlichen<br />
und ihrer eigenverantwortlichen Zusammenarbeit geprägte Einrichtung sein, für die<br />
die Gemeinde Räumlichkeiten mit einer notwendigen Mindestausstattung zur<br />
Verfügung stellt und aus der Distanz darauf achtet, dass die Jugendlichen ihre<br />
übernommenen Verantwortung gerecht werden. <strong>Der</strong> Jugendclub soll grundsätzlich<br />
für alle Jugendlichen offen sein.<br />
Insbesondere das Wohnumfeld sollte bei der Auswahl des Standortes berücksichtigt<br />
werden. Es ist nicht immer günstig, Jugendliche am Ortsrand zu etablieren, kann<br />
aber im Einzelfall wegen des doch oftmals hohen Geräuschpegels sinnvoll sein.<br />
Empfehlenswert ist ein zusätzlicher Außenbereich, den die Jugendlichen für die<br />
verschiedenen Aktivitäten (z.B. Tischtennis, Grillen, u.ä.) nutzen können.<br />
Räume für Jugendarbeit sollten in einem ordentlichen baulichen Zustand sein und<br />
den Bedürfnissen (im Bezug auf Heizung, Lüftung, Decken, Wänden, Fußboden etc.)<br />
entsprechen. Für Treff- und Kommunikationspunkte sollten die Richtwerte des<br />
Raumprogramms beachtet werden. Ein Strom- und Wasseranschluss und<br />
entsprechende sanitäre Einrichtungen sind zwingend notwendig.<br />
Neben dem offenen Bereich würden getrennte Räumlichkeiten für thematische<br />
Veranstaltungen u.ä. günstige Voraussetzungen für die inhaltliche Arbeit schaffen.<br />
4.2.3 Zielgruppe<br />
Die Zielgruppe für offene Angebote der Jugendarbeit sind Jugendliche überwiegend<br />
im Altersbereich von 10 – 20 Jahren. Wobei in der dörflichen Gemeinschaft die<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>