Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
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sozialen Integration »in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind« (Abs. 1),<br />
also mehr als durchschnittlicher Förderungs- und Vermittlungsbemühungen in<br />
Ausbildung, Beruf und sozialer Integration bedürfen. Mit der Jugendarbeit<br />
gemeinsam sind der Jugendsozialarbeit der arbeitsweltbezogene Ansatz und das<br />
Ziel der beruflichen und sozialen Integration. Mit der Hilfe zur Erziehung, §§ 27ff.,<br />
verbindet Jugendsozialarbeit die Ausrichtung auf Jugendliche, deren Entwicklung<br />
ohne besondere Hilfen gefährdet wäre.<br />
Von der Hilfe zur Erziehung unterscheidet sich Jugendsozialarbeit vornehmlich<br />
dadurch, dass die Gründe, die den Entwicklungsprozess behindern, weniger<br />
individuell als gesellschaftlich bedingt sind.<br />
Zielgruppen von Jugendsozialarbeit<br />
Die Hilfen zielen auf junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder<br />
individuellen Beeinträchtigungen. Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen<br />
sind solche mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie, Schule und<br />
Ausbildung, Berufsleben und sonstige Umwelt. Dazu zählen insbesondere<br />
Benachteiligungen, die durch das soziale Umfeld, die ökonomische Situation,<br />
familiäre Konstellationen und Situationen, defizitäre Bildung oder durch das<br />
Geschlecht, die ethnische oder kulturelle Herkunft bedingt sind.<br />
Benachteiligungen liegen immer dann vor, wenn die altersgemäße gesellschaftliche<br />
Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist, insbesondere bei Hauptund<br />
Sonderschüler/-innen ohne Schulabschluss, Absolvent/-innen eines<br />
Berufsvorbereitungsjahres, Abbrecher/-innen von Maßnahmen der<br />
Arbeitsverwaltung, Abbrecher/innen schulischer und beruflicher Bildungsgänge,<br />
Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen,<br />
jungen Menschen mit Sozialisationsdefiziten, jungen Menschen in besonderen<br />
sozialen Schwierigkeiten; bei ausländischen jungen Menschen und Aussiedler/-innen<br />
(mit Sprachproblemen) auch dann, wenn ihre schulischen Qualifikationen höher als<br />
der Hauptschulabschluss liegen; schließlich bei jungen Menschen mit misslungener<br />
familiärer Sozialisation und durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />
benachteiligten Mädchen und jungen Frauen.<br />
Entsprechend dieser Einschränkung der Zielgruppen von Jugendsozialarbeit nach<br />
Abs. 1 richten sich auch die in Abs. 2 genannten Angebote nicht an alle ausbildungsund<br />
beschäftigungslosen jungen Menschen, sondern nur an die in Abs. 1<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>