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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

39<br />

sozialen Integration »in erhöhtem Maß auf Unterstützung angewiesen sind« (Abs. 1),<br />

also mehr als durchschnittlicher Förderungs- und Vermittlungsbemühungen in<br />

Ausbildung, Beruf und sozialer Integration bedürfen. Mit der Jugendarbeit<br />

gemeinsam sind der Jugendsozialarbeit der arbeitsweltbezogene Ansatz und das<br />

Ziel der beruflichen und sozialen Integration. Mit der Hilfe zur Erziehung, §§ 27ff.,<br />

verbindet Jugendsozialarbeit die Ausrichtung auf Jugendliche, deren Entwicklung<br />

ohne besondere Hilfen gefährdet wäre.<br />

Von der Hilfe zur Erziehung unterscheidet sich Jugendsozialarbeit vornehmlich<br />

dadurch, dass die Gründe, die den Entwicklungsprozess behindern, weniger<br />

individuell als gesellschaftlich bedingt sind.<br />

Zielgruppen von Jugendsozialarbeit<br />

Die Hilfen zielen auf junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder<br />

individuellen Beeinträchtigungen. Junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen<br />

sind solche mit defizitärer Sozialisation in den Bereichen Familie, Schule und<br />

Ausbildung, Berufsleben und sonstige Umwelt. Dazu zählen insbesondere<br />

Benachteiligungen, die durch das soziale Umfeld, die ökonomische Situation,<br />

familiäre Konstellationen und Situationen, defizitäre Bildung oder durch das<br />

Geschlecht, die ethnische oder kulturelle Herkunft bedingt sind.<br />

Benachteiligungen liegen immer dann vor, wenn die altersgemäße gesellschaftliche<br />

Integration nicht wenigstens durchschnittlich gelungen ist, insbesondere bei Hauptund<br />

Sonderschüler/-innen ohne Schulabschluss, Absolvent/-innen eines<br />

Berufsvorbereitungsjahres, Abbrecher/-innen von Maßnahmen der<br />

Arbeitsverwaltung, Abbrecher/innen schulischer und beruflicher Bildungsgänge,<br />

Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen,<br />

jungen Menschen mit Sozialisationsdefiziten, jungen Menschen in besonderen<br />

sozialen Schwierigkeiten; bei ausländischen jungen Menschen und Aussiedler/-innen<br />

(mit Sprachproblemen) auch dann, wenn ihre schulischen Qualifikationen höher als<br />

der Hauptschulabschluss liegen; schließlich bei jungen Menschen mit misslungener<br />

familiärer Sozialisation und durch gesellschaftliche Rahmenbedingungen<br />

benachteiligten Mädchen und jungen Frauen.<br />

Entsprechend dieser Einschränkung der Zielgruppen von Jugendsozialarbeit nach<br />

Abs. 1 richten sich auch die in Abs. 2 genannten Angebote nicht an alle ausbildungsund<br />

beschäftigungslosen jungen Menschen, sondern nur an die in Abs. 1<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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