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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

53<br />

Kooperationspartner<br />

− Arbeitsgemeinschaft der Jugendhilfe im Kyffhäuserkreis nach § 78 SGB VIII<br />

− Jugendhilfeausschuss<br />

− Träger der kommunalen und freien Jugendhilfe<br />

− Bereichsjugendpfleger/-innen und Kreisjugendring<br />

− Schulsozialarbeiter/-innen<br />

− Beauftragte der Gemeinden<br />

− Allgemeiner Sozialer Dienst / Jugendgerichtshilfe<br />

− Jugendbeauftragte der Polizei<br />

− Schulen<br />

− Kindertageseinrichtungen<br />

− Horte<br />

− Sponsoren, Firmen<br />

4.1.2 Arten von Jugendeinrichtungen nach Raumprogramm des<br />

Kyffhäuserkreises<br />

1. Kleines Raumprogramm für Gemeinden <strong>bis</strong> 650 Einwohner<br />

Jugendzimmer „JuZi“ (<strong>bis</strong> 35 Jugendliche 14-20 Jahre)<br />

- ein angemessener Jugend- oder<br />

Mehrzweckraum<br />

2. Mittleres Raumprogramm für Gemeinden von 650 <strong>bis</strong> 3.000 Einwohner<br />

Jugendclub „JC“<br />

(35 - 150 Jugendliche 14-20 Jahre)<br />

- zwei Räume, von denen einer als<br />

Gruppenraum und einer als Mehrzweckraum<br />

zu nutzen sein soll<br />

3. Großes Raumprogramm für Gemeinden von 3.000 <strong>bis</strong> 7.500<br />

Jugendhaus „JH“<br />

Einwohner<br />

(150 - 350 Jugendliche 14-20 Jahre)<br />

- Jugendtreff oder Haus der offenen Tür mit<br />

mindestens 4 pädagogisch nutzbaren<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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