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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

34<br />

Abs. 2 Satz 3 attestiert den Jugendverbänden quasi ein (interessen-)politisches<br />

Mandat. Dies liegt in der Aufgabenstellung und dem Selbstorganisationsprinzip<br />

begründet. Wo immer junge Menschen sich zusammentun, wollen sie ihre Interessen<br />

artikulieren und vertreten. Im Rahmen der Jugendverbandsarbeit kommt daher der<br />

Interessenvertretung eine besondere Bedeutung zu. Da hierzu i.d.R. hinreichend<br />

große und kohärente Organisationseinheiten benötigt werden, ist die Anerkennung<br />

der Funktion durch den Gesetzgeber beschränkt auf Jugendverbände und ihre<br />

Zusammenschlüsse z.B. in Stadt-, Kreis-, Landes- und Bundesjugendringen.<br />

Sozialpädagogische Zielstellung<br />

Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Verbände ist im § 12 SGB VIII eingeordnet.<br />

<strong>Der</strong> § 12 Abs. 2 besagt, dass die Jugendverbände und Jugendgruppen nach<br />

Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern sind. Ein weiterer wesentlicher Aspekt der<br />

eigenverantwortlichen Tätigkeit ist, dass Jugendverbände ehrenamtlich geführt und<br />

zumeist ehrenamtlich unterstützt werden, und dass die Jugendlichen selbst<br />

Verantwortung für die Verwaltung der eigenen Angebote übernehmen können. Nach<br />

§ 73 SGB VIII sind ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätige Personen anzuleiten, zu<br />

beraten und zu unterstützen.<br />

In Jugendverbänden wird Jugendarbeit geleistet und dabei werden wertspezifische<br />

Ziele wie gegenseitige Achtung, Eigenverantwortlichkeit und Mitverantwortung<br />

verfolgt. Jugendarbeit selbst ist im § 11 SGB VIII verankert. Traditionsgemäß<br />

bestehen Verbände meist länger als andere Angebotsformen der Jugendhilfe (über<br />

Jahrzehnte und länger). Die Verbände leisten Jugendarbeit vorrangig in den<br />

Bereichen Jugendbildung, Kinder- und Jugenderholung und Jugendbegegnung<br />

(internationale Jugendarbeit). Schwerpunkt der Jugendverbandsarbeit ist die<br />

Interessenvertretung der Jugendlichen. Das Eigenleben des Verbandes muss<br />

gewahrt bleiben.<br />

Zielgruppen<br />

Ursprünglich war die Jugendverbandsarbeit auf die Mitglieder des Verbandes<br />

ausgerichtete Jugendarbeit. Diese war selbstorganisiert, gemeinschaftlich gestaltet<br />

und mit verantwortet.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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