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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

22<br />

Kommentierung (Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII)<br />

Allgemeines<br />

Jugendarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe und als Teil staatlicher Förderung<br />

hat ihre Ursprünge zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Als Jugendpflege war sie auf der<br />

Grundlage der Preußischen Jugendpflegeerlasse aber vor allem ordnungspolitisch<br />

ausgerichtet. Heute wird sie weithin als Teil einer auf Emanzipation und Partizipation<br />

abzielenden Erziehung und Bildung gesehen und als dritter Sozialisationsbereich<br />

neben Elternhaus und den Institutionen des schulischen und beruflichen<br />

Bildungswesens gekennzeichnet. Ihre Entwicklung und inhaltliche Ausprägung ist<br />

eng mit den allgemeingesellschaftlichen Entwicklungen verbunden. Häufig ist ihre<br />

fachliche Ausrichtung ein direkter Reflex darauf. Beispiel hierfür ist die Entstehung<br />

neuer Ansätze in den 70er Jahren. Zentrale Paradigmen der Jugendarbeit sind<br />

neben der Freiwilligkeit vor allem die »Ganzheitlichkeit«, die »Partizipation« und die<br />

»Selbstorganisation« (BMJFFG 1990).<br />

Die Angebotsformen der Jugendarbeit erstrecken sich von der Unverbindlichkeit<br />

offener Angebote durch Einrichtungen und Veranstaltungen <strong>bis</strong> hin zu<br />

wertgebundenen und auf Kontinuität angelegten Gruppenaktivitäten. Geprägt werden<br />

sie durch eine große Vielfalt an Aktivitäten wie z.B. unverbindliche kommunikative<br />

Unterhaltung, außerschulische Bildungsangebote, politisch orientierte<br />

Interessenvertretung, fachspezifische Kompetenzerweiterung, soziales Engagement<br />

und auch auf sog. Beziehungsarbeit beruhende Hilfe und Beratung. Insgesamt wird<br />

ein Trend von sach- und themenbezogener Produktorientierung zu einer mehr auf<br />

persönliche Bedürfnisse gerichteten Subjekt-Orientierung konstatiert. Das macht den<br />

Bedeutungszuwachs personeller und sozialräumlicher Angebote aus. Die inhaltliche<br />

Orientierung hängt vom Träger eines Angebots ab. Gerade weil Jugendarbeit<br />

wertorientiert angeboten wird, ist sie auch in ihren inhaltlichen Ausprägungen und<br />

Zielsetzungen unterhalb einer allgemein anerkannten globalen Zielsetzung, wie z.B.<br />

Integration und Prävention, sehr verschiedenartig.<br />

§ 11 regelt den bundesrechtlichen Rahmen für die Jugendarbeit. Er stellt die<br />

Förderung der Entwicklung junger Menschen ins Zentrum der Zielsetzung von<br />

Jugendarbeit. Damit knüpft er an den Erkenntnissen des 8. Jugendberichtes<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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