Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
Seite<br />
22<br />
Kommentierung (Frankfurter Lehr- und Praxiskommentar zum SGB VIII)<br />
Allgemeines<br />
Jugendarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe und als Teil staatlicher Förderung<br />
hat ihre Ursprünge zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Als Jugendpflege war sie auf der<br />
Grundlage der Preußischen Jugendpflegeerlasse aber vor allem ordnungspolitisch<br />
ausgerichtet. Heute wird sie weithin als Teil einer auf Emanzipation und Partizipation<br />
abzielenden Erziehung und Bildung gesehen und als dritter Sozialisationsbereich<br />
neben Elternhaus und den Institutionen des schulischen und beruflichen<br />
Bildungswesens gekennzeichnet. Ihre Entwicklung und inhaltliche Ausprägung ist<br />
eng mit den allgemeingesellschaftlichen Entwicklungen verbunden. Häufig ist ihre<br />
fachliche Ausrichtung ein direkter Reflex darauf. Beispiel hierfür ist die Entstehung<br />
neuer Ansätze in den 70er Jahren. Zentrale Paradigmen der Jugendarbeit sind<br />
neben der Freiwilligkeit vor allem die »Ganzheitlichkeit«, die »Partizipation« und die<br />
»Selbstorganisation« (BMJFFG 1990).<br />
Die Angebotsformen der Jugendarbeit erstrecken sich von der Unverbindlichkeit<br />
offener Angebote durch Einrichtungen und Veranstaltungen <strong>bis</strong> hin zu<br />
wertgebundenen und auf Kontinuität angelegten Gruppenaktivitäten. Geprägt werden<br />
sie durch eine große Vielfalt an Aktivitäten wie z.B. unverbindliche kommunikative<br />
Unterhaltung, außerschulische Bildungsangebote, politisch orientierte<br />
Interessenvertretung, fachspezifische Kompetenzerweiterung, soziales Engagement<br />
und auch auf sog. Beziehungsarbeit beruhende Hilfe und Beratung. Insgesamt wird<br />
ein Trend von sach- und themenbezogener Produktorientierung zu einer mehr auf<br />
persönliche Bedürfnisse gerichteten Subjekt-Orientierung konstatiert. Das macht den<br />
Bedeutungszuwachs personeller und sozialräumlicher Angebote aus. Die inhaltliche<br />
Orientierung hängt vom Träger eines Angebots ab. Gerade weil Jugendarbeit<br />
wertorientiert angeboten wird, ist sie auch in ihren inhaltlichen Ausprägungen und<br />
Zielsetzungen unterhalb einer allgemein anerkannten globalen Zielsetzung, wie z.B.<br />
Integration und Prävention, sehr verschiedenartig.<br />
§ 11 regelt den bundesrechtlichen Rahmen für die Jugendarbeit. Er stellt die<br />
Förderung der Entwicklung junger Menschen ins Zentrum der Zielsetzung von<br />
Jugendarbeit. Damit knüpft er an den Erkenntnissen des 8. Jugendberichtes<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>