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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

77<br />

verstärkten Öffnung und Vernetzung der Tätigkeiten offener Einrichtungen<br />

übernehmen die Mitarbeiter/-innen zunehmend auch Aufgaben im Umfeld der<br />

Einrichtungen im Gemeinwesen.<br />

Im Regelfall ist für die Ausstattung eines Jugendzentrums mindestens eine<br />

festangestellte pädagogische Fachkraft notwendig. Bei Kinder- und Jugendzentren -<br />

Bad Frankenhausen und Sondershausen - ist die Zahl der pädagogischen<br />

Fachkräfte entsprechend höher anzusetzen.<br />

Bei der Beschäftigung von hauptamtlichem Fachpersonal sind klare Zielvorgaben,<br />

Aufgaben- und Tätigkeitsprofile unumgänglich. Aufgaben- und<br />

Stellenbeschreibungen sowie konkrete Arbeitskonzepte müssen deshalb auch für<br />

hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter/-innen in der Jugendarbeit fortgeschrieben<br />

werden.<br />

<strong>Der</strong> Konzeptentwicklungsprozess in den Häusern der offenen Tür und den Kinderund<br />

Jugendeinrichtungen gilt es in der neuen Realisierungsphase von <strong>2014</strong> – <strong>2018</strong><br />

auf die Jugendhäuser zu übertragen, um den begonnenen Prozess der<br />

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung weiter umzusetzen und den<br />

Bedürfnissen der Besucher/-innen anzupassen. Eine Überprüfung der Konzepte der<br />

Einrichtungen ist für 2016 vorgesehen.<br />

Für die Mitarbeiter/-innen ist Fort- und Weiterbildung unabdingbar. Hierdurch werden<br />

sie in die Lage versetzt, auf neue Anforderungen adäquat zu reagieren. Für Fort- und<br />

Weiterbildungsmaßnahmen sind die hauptamtlichen Mitarbeiter/-innen mindestens 5<br />

Tage pro Jahr freizustellen. Die Weiterbildungen sind durch die jeweiligen Träger<br />

sicherzustellen. Allen Teams ist bei Bedarf die Möglichkeit externer Supervision<br />

einzuräumen. Die Kosten hat der jeweilige Träger zu übernehmen.<br />

Die Stellen- und Aufgabenbeschreibungen der Mitarbeiter/-innen müssen eindeutig<br />

aus der Konzeption hervorgehen und im Rahmen der Konzeptionsfortschreibung an<br />

veränderte Bedingungen und Aufgabenstellungen angepasst werden.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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