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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

6<br />

Konsumverhalten, ihrem Sozialverhalten und im Verständnis für eine erfüllende<br />

Lebensplanung und -führung. Individuelle Bedürfnisse überlagern oft auf das<br />

Gemeinwesen ausgerichtete oder die Gesellschaft betreffende Lebensentwürfe und<br />

Ansichten.<br />

Die Jugendphase bereitet den Eintritt in die berufliche, rechtliche, politische,<br />

kulturelle, religiöse, familiäre, partnerschaftliche und sexuelle Selbstständigkeit eines<br />

Menschen vor. Das Jugendalter, welches zur Mitte des vorigen Jahrhunderts als eine<br />

zeitlich begrenzte Übergangsphase zwischen der abhängigen Kinderzeit und der<br />

unabhängigen Erwachsenenzeit definiert wurde, ist heute ein ausgeprägter eigener<br />

Lebensabschnitt von <strong>bis</strong> zu 15 Jahren. <strong>Der</strong> Berufseintritt und die Elternschaft, welche<br />

den Übertritt ins Erwachsenenleben markierten, verschieben sich zusehends nach<br />

hinten oder bleiben ganz aus. Mitentscheidend hierfür sind u. a. die oben<br />

beschriebene zunehmende Individualisierung und der Selbstverwirklichungsdrang<br />

der Generation Jugend, die im Zuge der immer schnelllebigeren und modernisierten<br />

Welt ein Erwachsenwerden erschwert. Das Jugendalter wird zu einem eigenen<br />

Lebensabschnitt und beschreibt keine Übergangsphase mehr.<br />

1. 2 Verantwortlichkeiten und Akteure<br />

"Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der<br />

Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die<br />

staatliche Gemeinschaft." (Art. 6 GG). Diese Bestimmung zählt zu den höchsten<br />

Grundsätzen der Verfassung. Sie besagt, dass nicht der Staat, nicht Verbände und<br />

Organisationen und auch nicht professionelle Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen<br />

zunächst verantwortlich für das Wohl des Kindes sind, sondern die Eltern. So klar<br />

und so einfach dieser Grundsatz klingt, so komplex ist demgegenüber die<br />

Erziehungswirklichkeit.<br />

Die einfache Aussage der Verfassung, Staat und Gesellschaft seien lediglich<br />

"Wächter" über die Ausübung des Erziehungsrechts durch die Eltern, verdeckt die<br />

Tatsache, dass nicht nur Kindergarten und Schule mit erziehen. Um die Familie<br />

herum gibt es eine Vielzahl von "stillen Erzieher/-innen", die Einflüsse ausüben, die<br />

nicht selten dem Erziehungsauftrag der Eltern diametral zuwiderlaufen.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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