Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018
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<strong>Kapitel</strong> V<br />
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Konsumverhalten, ihrem Sozialverhalten und im Verständnis für eine erfüllende<br />
Lebensplanung und -führung. Individuelle Bedürfnisse überlagern oft auf das<br />
Gemeinwesen ausgerichtete oder die Gesellschaft betreffende Lebensentwürfe und<br />
Ansichten.<br />
Die Jugendphase bereitet den Eintritt in die berufliche, rechtliche, politische,<br />
kulturelle, religiöse, familiäre, partnerschaftliche und sexuelle Selbstständigkeit eines<br />
Menschen vor. Das Jugendalter, welches zur Mitte des vorigen Jahrhunderts als eine<br />
zeitlich begrenzte Übergangsphase zwischen der abhängigen Kinderzeit und der<br />
unabhängigen Erwachsenenzeit definiert wurde, ist heute ein ausgeprägter eigener<br />
Lebensabschnitt von <strong>bis</strong> zu 15 Jahren. <strong>Der</strong> Berufseintritt und die Elternschaft, welche<br />
den Übertritt ins Erwachsenenleben markierten, verschieben sich zusehends nach<br />
hinten oder bleiben ganz aus. Mitentscheidend hierfür sind u. a. die oben<br />
beschriebene zunehmende Individualisierung und der Selbstverwirklichungsdrang<br />
der Generation Jugend, die im Zuge der immer schnelllebigeren und modernisierten<br />
Welt ein Erwachsenwerden erschwert. Das Jugendalter wird zu einem eigenen<br />
Lebensabschnitt und beschreibt keine Übergangsphase mehr.<br />
1. 2 Verantwortlichkeiten und Akteure<br />
"Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der<br />
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die<br />
staatliche Gemeinschaft." (Art. 6 GG). Diese Bestimmung zählt zu den höchsten<br />
Grundsätzen der Verfassung. Sie besagt, dass nicht der Staat, nicht Verbände und<br />
Organisationen und auch nicht professionelle Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen<br />
zunächst verantwortlich für das Wohl des Kindes sind, sondern die Eltern. So klar<br />
und so einfach dieser Grundsatz klingt, so komplex ist demgegenüber die<br />
Erziehungswirklichkeit.<br />
Die einfache Aussage der Verfassung, Staat und Gesellschaft seien lediglich<br />
"Wächter" über die Ausübung des Erziehungsrechts durch die Eltern, verdeckt die<br />
Tatsache, dass nicht nur Kindergarten und Schule mit erziehen. Um die Familie<br />
herum gibt es eine Vielzahl von "stillen Erzieher/-innen", die Einflüsse ausüben, die<br />
nicht selten dem Erziehungsauftrag der Eltern diametral zuwiderlaufen.<br />
Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>