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Kapitel V - Der Jugendförderplan 2014 bis 2018

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<strong>Kapitel</strong> V<br />

Seite<br />

104<br />

aber auch Angebote und Projekte, wie z.B. die Kompetenzagentur, gehören in das<br />

Arbeitsfeld Jugendsozialarbeit.<br />

Angebote der Jugendsozialarbeit können sich an ausgewählte Zielgruppen wenden<br />

(bspw. Schulverweigerer/-innen, Schüler/-innen ohne Hauptschulabschluss) oder in<br />

einem sozialräumlichen Kontext alle junge Menschen mit Benachteiligungen<br />

und/oder Beeinträchtigungen ansprechen (bspw. Kompetenzagentur).<br />

Nachfolgend sind diejenigen Projekte und Angebote dargestellt, deren Angebote sich<br />

als fach- bzw. zielgruppenspezifisch charakterisieren lassen.<br />

6.3.1 Schulbezogene Jugendsozialarbeit im Kyffhäuserkreis<br />

Auf Grundlage der am 27. Mai 2013 verabschiedeten „Richtlinie über die Gewährung<br />

von Zuwendungen an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Vorhaben der<br />

schulbezogenen Jugendsozialarbeit“ des Freistaates Thüringen erfolgt mit Beginn<br />

01. September 2013 im Landkreis die Umsetzung der schulbezogenen<br />

Jugendsozialarbeit (kurz Schulsozialarbeit). Die Richtlinie startete zum 01. Juli 2013<br />

und ist <strong>bis</strong> zum 30. Juni 2016 befristet.<br />

Das Umsetzungsverständnis stützt sich auf folgende Definition von Schulsozialarbeit:<br />

„Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische<br />

Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer<br />

verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge<br />

Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung<br />

zu fördern, dazu beizutragen, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und<br />

abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Erziehung und dem<br />

erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu<br />

einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen.“ (vgl. Speck, 2011)<br />

Die Festbetragsförderung seitens des Landes ist gebunden an die Zahl der Schüler/-<br />

innen zwischen 10 und 18 Jahren sowie an den Anteil der Kinder <strong>bis</strong> 15 Jahren in<br />

SGB-II-Bedarfsgemeinschaften im Landkreis.<br />

Jugendhilfeplanung Kyffhäuserkreis - <strong>Jugendförderplan</strong> - <strong>2014</strong> - <strong>2018</strong>

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